Gericht: Lange Haftstrafen für Drogendealer

VN / 19.02.2021 • 15:00 Uhr
Gericht: Lange Haftstrafen für Drogendealer
Verteidigerin Olivia Lerch im Gespräch mit einem der drei Angeklagten, die allesamt geständig sind. Eckert

Neun, achteinhalb und drei Jahre Gefängnis für drei Hanfplantagenzüchter.

Feldkirch Zwei Jahre lang lief das Geschäftsmodell beinahe perfekt. Häuser in Dornbirn, Lustenau und Nüziders wurden angemietet, unauffällige Personen als Mieter vorgeschoben. Für diese Leute, meist knapp bei Kasse, übernahm man großzügig die Kosten und richtete im Keller eine professionelle Hanfplantage ein. Meist gleich mehrere gleichzeitig, damit man der Nachfrage immer gerecht werden konnte. Die Mieter halfen auch noch bei der Ernte, dafür gab es pro Ernte nochmals 2000 Euro auf die Hand. Ein 34-Jähriger und sein 31-jähriger Kollege waren zuständig für die Organisation der Stecklinge, das Portionieren, den Transport, den Verkauf und den Betrieb der Plantagen. Insgesamt wurden so 225 Kilo Marihuana erzeugt, 147 Kilo wurden verkauft.

Lukratives Geschäft

Aus dem Verkauf lukrierten die Geschäftsmänner einen Betrag von rund 558.600 Euro. Alles schien sich zu rentieren. 914 Pflanzen waren schon wieder am Gedeihen, da kam man der Gruppierung auf die Schliche. Dabei hatten sie sich alle Mühe gegeben, ihr Treiben geheim zu halten. Sogar an die unter Umständen auffallend hohen Stromkosten für die Lampen hatten sie gedacht. Einer der Männer, ein gelernter Elektriker, leitete gekonnt den Verbrauch am Zählerkasten vorbei und richtete somit beim Energielieferanten, der VKW, einen Schaden von über 37.000 Euro an. Der Drittangeklagte war lediglich als „Erntehelfer“ tätig, mit der Organisation hatte er nichts zu tun.

Geständig

Beim Prozess am Landesgericht Feldkirch zeigten sich die Männer zu allen Anklagepunkten geständig, zur Sache selbst wollten sie nicht viel sagen. Die Verteidiger, Nicolas Stieger und Rechtsanwältin Olivia Lerch, betonten, dass die Männer bislang unbescholten waren und ein reumütiges Geständnis ablegten. Außerdem sei nicht von Heroin, Kokain oder anderen harten Drogen die Rede, sondern von Cannabis. Die Staatsanwaltschaft konterte, dass genau dies als Einsteigerdroge für Abhängigkeit sorge und dass man sich ausrechnen könne, wie viele Jugendliche man mit 147 Kilo in einen Teufelskreis bringe, aus dem sie nur schwer wieder herauskämen. Die Männer waren selbst nicht süchtig und es war keine Beschaffungskriminalität, sondern es ging um das „schnelle“ Geld. Dafür gab es jetzt langjährige Haftstrafen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.