Folgenschwerer Trennungsstreit im Tabledance-Lokal

VN / 02.07.2020 • 06:30 Uhr
Der 29-Jährige bestritt vor Gericht die Messerattacke.<span class="copyright"> EC</span>
Der 29-Jährige bestritt vor Gericht die Messerattacke. EC

Gekränkter Syrer fühlte sich ausgenutzt. Dreieinhalb Jahre Haft wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung.

Feldkirch Im August vergangenen Jahres kam es in einem Tabledance-Lokal in Ludesch zu einem Vorfall, den sie Staatsanwaltschaft als zweifachen Mordversuch wertete und anklagte. Ein 29-jähriger Syrer ging laut Anklage mit einem großen Messer auf seine Ex-Freundin los und wollte ihr damit in den Brustbereich stechen. Sie zog reflexartig die Beine an, das Messer traf ein Knie. Die Verletzung am Bein ist objektiviert. Der Angeklagte bestreitet die Attacke, die Verletzung kann er sich nicht erklären. Danach, so die Staatsanwaltschaft, soll der Mann sowohl sich, als auch die junge Frau, die in dem Lokal als Bardame arbeitete, mit Benzin übergossen haben, um beide zu töten. Dazu kam es nicht, das Feuerzeug funktionierte nicht. Auch dazu weicht die Erklärung des bislang Unbescholtenen ab, er sagt, er habe nur sich selbst töten wollen. Und das vor den Augen seiner ehemaligen Freundin, sie habe er nicht mit in den Tod reißen wollen.

Enttäuscht und gedemütigt

Verteidigerin Andrea Concin schildert, wie Täter und angebliches Opfer elf Monate ein Paar waren. Dass ihr Mandant der Rumänin mit einem Blumenstrauß einen romantischen Heiratsantrag machte, den sie offenbar erfreut annahm. Wie er der Bardame über 50.000 Euro gab, damit sie in Rumänien einen eigenen Friseursalon aufbauen könne. Der Syrer wollte nicht, dass sie weiterhin in diesem Tabledance-Lokal arbeitet. Die Frau nahm die 50.000 Euro und kaufte sich allerdings stattdessen damit ein Auto. „Und das, obwohl mein Mandant kaum über finanzielle Mittel verfügt und sich das Geld von Bekannten leihen musste“, unterstreicht die Verteidigerin, dass ihr Mandant schamlos ausgenutzt und dann fallen gelassen wurde. Als er in der Bar auftauchte, habe es Streit gegeben, sie habe ihm eine Ohrfeige versetzt und gesagt: „Ich heirate doch keinen Araber.“ Aus Verzweiflung habe der Syrer sich dann selbst anzünden wollen.

Der medizinische Gutachter Walter Rabl bestätigt, dass die Frau nur leicht verletzt wurde. „Meine Mandantin hatte Glück, doch die psychischen Folgen sind gravierend“, so Opferanwalt Stefan Denifl. Zum einen gab die einstige Bardame an, dass die Beziehung schön und harmonisch gewesen sei, dann gibt es aber Aussagen, wonach der Syrer gefragt haben soll: „Hast du keine Angst vor dem Tag, an dem das Glas voll ist und ich dich töten werde?“ Nach 13 Stunden Verhandlung das Urteil: Schuldig wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung, dreieinhalb Jahre unbedingte Haft und 1500 Euro für das Opfer. Das Urteil ist rechtskräftig.