HTL-Schüler verbreiteten Angst und Schrecken

VN / 28.05.2020 • 15:00 Uhr
HTL-Schüler verbreiteten Angst und Schrecken
Prozess, Landesgericht.

Die beiden 16-Jährigen drohten unter anderem Spitälern, der Stadt Bregenz und ihrer Schule.

Feldkirch Vor der Polizei führten die zwei Teenager noch aus, was sie sich bei ihren Drohungen dachten, vor Gericht waren sie schüchtern und zugeknöpft. Im Dezember vergangenen Jahres schickten sie mehrere Mails mit der Drohung, dass eine Attacke stattfinden werde an verschiedene Einrichtungen. „Die Leute werden brennen“ hieß es dort. Ziel ihrer düsteren Vorhersagen war ein Sutterlüty-Markt, der Messepark in Dornbirn, ihre eigene Schule, die HTL in Dornbirn. Aber auch Krankenhäuser und die Stadt Bregenz bekamen Post von den beiden Angstmachern.

Keine Schule

Bei der Schule war ihr Ziel, freizubekommen, die anderen Adressaten hätten sie spontan ausgewählt. Anfangs waren die beiden Computerfreaks verärgert, dass ihre Botschaften zu keinem Medienspektakel und keinen Räumungen führten. „Das erhoffte Siegesgefühl hat sich nicht eingestellt“, heißt es in einem Polizeiprotokoll. Zum Teil wurden ihre Mails nicht gelesen, zum Teil nicht ernst genommen. In Bregenz nahm man die Drohung allerdings ernst, 200 Leute wurden nach Hause geschickt, Bürgerservice und das Rathaus sicherheitshalber geschlossen. Es gab ein Großaufgebot der Polizei.

Adressenliste

Bei den Jungen fand man eine Adressenliste mit weiteren möglichen Opfern. Dazu kam es nicht mehr, denn die Polizei konnte die zwei Buben ausfindig machen. Eine kleine Unachtsamkeit technischer Natur überführte die Jugendlichen. Die Spur führte auf ihr Handy, der Fall war gelöst. Inzwischen sind sie von der Schule geflogen und sehen ein, dass es keine gute Idee war. Langeweile und technisches Interesse, was alles möglich ist, waren vermutlich der Hintergrund. „Traurig, dass so viel Fachwissen und EDV-Kenntnisse nicht für etwas Sinnvolleres eingesetzt werden“, fordert Staatsanwältin Konstanze Manhart eine entsprechende Strafe.

Exote

Die beiden werden wegen gefährlicher Drohung und versuchter schwerer Nötigung sowie Landzwang schuldig gesprochen. Letzteres ist ein echter Exot im Strafrecht und seit mindestens 20 Jahren in Feldkirch nicht mehr präsent. Bei dem Delikt geht es um Schrecken für einen größeren Personenkreis. Als Strafe gibt es je 600 Euro Geldbuße, weitere 600 Euro auf Bewährung. Zudem bleiben an beiden je 3000 Euro Unkosten hängen. Das Urteil ist rechtskräftig.