14-Jährige ließ sich von Kollegen den Knöchel brechen

VN / 14.05.2020 • 17:00 Uhr
14-Jährige ließ sich von Kollegen den Knöchel brechen
Für die junge Bregenzerin setzte es nun die zweite Vorstrafe in der Höhe von 400 Euro. Außerdem bekommt sie Bewährungshilfe. EC

Unschuldige verleumdet. Das Schmerzensgeld wollte die Truppe untereinander aufteilen.

Feldkirch Die junge Bregenzerin trudelt eine halbe Stunde zu spät bei Gericht ein. Im bauchfreien Shirt nimmt sie lässig Platz, lümmelt mit aufgestütztem Kopf neben ihrer Verteidigerin. Hin und wieder lächelt sie dem fast gleichaltrigen Zeugen zu. Die Mutter des bereits vorbestraften Mädchens schwätzt dauernd dazwischen. Wenn es ums Zahlen geht, schüttelt sie heftig den Kopf. Dieses Mal geht es um Verleumdung und falsche Beweisaussage. Hintergrund ist permanenter Geldmangel.

Schlechte Idee

Die Teenagerin hängt gerne mit einigen Gleichaltrigen ab, darunter auch ein 13-jähriger Bub. Dessen Mutter ist dieser Umgang gar nicht recht, weshalb die 14-Jährige mit ihr an der Bushaltestelle in einen Streit gerät. Man beschimpfte sich, die 40-Jährige schubste das Mädchen zweimal. „Ich zeig dich an“, drohte diese. In weiser Voraussicht meldete sich die Frau selbst bei der Polizei, räumte ein, dass sie in ihrem Ärger das Mädchen geschubst und beschimpft hat. Als die 14-Jährige mit ihrer Anzeige daherkam, erklärte man ihr ebenfalls, dass ohne Verletzung nicht viel passieren würde. Das wusste die Schülerin zu ändern. Sie trommelte ein paar Freunde zusammen und eröffnete ihnen ihre Idee.

Wachstumsfuge verletzt

Auf Wunsch traten ihr die drei Kollegen gegen den Knöchel. Selbst der Sohn der 40-Jährigen machte mit. Der Knöchel brach, die Wachstumsfuge wurde in Mitleidenschaft gezogen, die Verletzte bekam einen Gips. Als Verursacherin gab sie die Mutter des 13-jährigen Buben an. Beim Schubsen sei das passiert, behauptete die junge Lügnerin. Gegen die Mutter des 13-Jährigen wurde wegen der schweren Körperverletzung ermittelt. Die 40-Jährige nahm sich einen Anwalt, das Ganze kostete sie rund 600 Euro. Schließlich stellte sich heraus, dass die 14-Jährige die Frau verleumdet hatte, sie hat mit der Körperverletzung rein gar nichts zu tun.

Überredet

Die drei Freunde, die bei der Sache mitmachten, sind ebenfalls sehr jung. Mit 14, 13 und elf Jahren war ihnen der Ernst der Lage vermutlich nicht bewusst. „Sie hat uns überredet und gesagt, wir teilen uns das Schmerzensgeld“, sagt der eine. „Außerdem hat sie gesagt, dass uns nichts passieren kann, wenn wir alle zusammenhalten“, so ein anderer. Für die mittlerweile 15-Jährige gibt es nun die zweite Vorstrafe in der Höhe von 400 Euro, die Hälfte ist zu bezahlen. Außerdem bekommt sie Bewährungshilfe. Die 600 Euro Unkosten muss sich das Verleumdungsopfer im Zivilrechtsweg erkämpfen, ob sie das Geld je erhält, ist fraglich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.