Mann tritt mit “Hölzler” besoffen zu und bricht anderem das Bein

Unfälle / 15.06.2023 • 15:31 Uhr
Vor dem Landesgericht Feldkirch lief der Prozess gegen den Hölzlertreter.<span class="copyright"> VN/PPL</span>
Vor dem Landesgericht Feldkirch lief der Prozess gegen den Hölzlertreter. VN/PPL

Am Donnerstag wurde der Fall vor dem Landesgericht Feldkirch behandelt.

Feldkirch Sturzbetrunken soll er ausgerastet sein – und einem Mann mit einem Tritt das Bein gebrochen haben. Und das auf einer Weihnachtsfeier. Deswegen stand am Donnerstag ein 34-jähriger Arbeiter vor dem Landesgericht in Feldkirch. Im Gegensatz zu seinen beiden Opfern kam er mit einem blauen Auge davon.

Der Richter machte dem Angeklagten ein diversionelles Angebot und der willigte ein. Für eine Zahlung von 2300 Euro bleibt er frei von Vorstrafen. Dazu kommen 1000 Euro Teilschmerzensgeld an den privaten Kläger, die der Beschuldigte noch im Gerichtssaal überreichte.

Besoffen auf der Weihnachtsfeier

Die Tat passierte am Abend des 16. Dezember 2022. Der Beschuldigte war auf einer Weihnachtsfeier. Dabei ging es aber weniger besinnlich zu, denn offenbar übertrieb er es mit dem Alkoholkonsum. Vor Gericht sprach er selbst von “einem kompletten Filmriss”. Er erinnert sich nicht mehr an das Geschehene, übernimmt aber die Verantwortung dafür.

Laut der beiden Opfer, die er verletzt haben soll, war der Unterländer wegen seines Zustands aus der Wirtschaft geflogen. “Nach kurzer Zeit ist er aber zurückgekommen”, berichten die beiden. Dann ging er wahllos auf sie los. Erst packte er sich den einen und schubste ihn gegen einen Blumenkübel. Als ein anderer Mann zur Hilfe kam, trat er dem mit voller Wucht das rechte Bein kaputt. Schien- und Wadenbein brachen.

Holzschuhe als Tatwaffe

Wie das gehen konnte? Der Angeklagte trug zur Tatzeit schwere Holzschuhe, sogenannte “Hölzler”.

Mit einem Schuh dieser Art soll der Mann zugetreten haben. <span class="copyright">VN/Paulitsch</span>
Mit einem Schuh dieser Art soll der Mann zugetreten haben. VN/Paulitsch

Die beiden Männer, die angegriffen wurden, kennen den Beschuldigten übrigens nicht. Sie waren auch nicht auf der Weihnachtsfeier, sondern einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort.

Strafrechtlich ist der Fall abgeschlossen, sobald der 34-Jährige das Geld bezahlt hat. Zivilrechtlich wird aber wohl noch Einiges auf ihn zu kommen. Denn das verletzte Bein ist auch sechs Monate später noch nicht komplett verheilt.

Zum Abschied mahnte der Richter noch: “Der Advent sollte eine besinnliche Zeit sein. Da sollte man nicht saufen, sondern sich um seine Familie kümmern.” Diese Lektion hat der Angeklagte nun hoffentlich auch gelernt.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.