Diskobesucher durch Heizstrahler verletzt
Feldkirch Am Landesgericht Feldkirch ist der Geschäftsführer eines Unterländer Lokals wegen Fahrlässigkeit zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt worden. Der Grund: Während einer Rauferei vor dem Lokal stürzte ein Heizstrahler um, wodurch zwei unbeteiligte Besucher verletzt wurden. Dem Diskobetreiber wurde angelastet, nicht für eine ordnungsgemäße Befestigung des Heizstrahlers gesorgt zu haben, weshalb er haftete. »A8