Neue Tür zum Recht auf Volksabstimmungen

VN Titelblatt / 30.09.2021 • 22:57 Uhr

Experten sehen Oppositionsvorschlag zum Volksabstimmungsrecht positiv.

Bregenz, Innsbruck Österreich ist eine repräsentative Demokratie. Laut Verfassungsgerichtshof so sehr, dass Volksabstimmungen gegen den Willen der Gemeindevertretung nicht rechtens sind. Deshalb hob er vor einem Jahr diese Möglichkeit in Vorarlberg auf. FPÖ, SPÖ und Neos im Landtag haben nun einen Alternativvorschlag vorgelegt: Ein Abstimmungsrecht mit kleinen Ausnahmen. Die Juristen Peter Bußjäger und Anna Gamper von der Universität Innsbruck sehen den Vorschlag positiv: Auf den ersten Blick sei damit dem Spruch des Verfassungsgerichtshofs Genüge getan. Es spreche nichts zwingend dagegen. Gamper stellt jedoch den Modus insgesamt infrage. »A5