Unteres Rheintal bleibt von Mautpflicht befreit

VN Titelblatt / 29.08.2021 • 22:28 Uhr

Gemeinden auch mit zweitem Versuch vor Höchstgericht erfolglos.

Schwarzach Der Verfassungsgerichtshof hat auch die zweite Beschwerde der Gemeinden im mittleren Rheintal zurückgewiesen. Das Höchstgericht beschloss, die Frage keiner Prüfung zu unterziehen. Damit sind die Chancen von Lustenau, Hohenems und den Kummenberggemeinden, die Mautbefreiung im unteren Rheintal zu kippen, nahezu dahin. Nur noch der Nationalrat und die Landesregierung könnten das Gesetz vor das Höchstgericht bringen. Das dürfte jedoch nicht geschehen. Seit 15. Dezember 2019 benötigen Autofahrer für die Strecke auf der A14 zwischen Hörbranz und Hohenems keine Vignette. Das wird wohl noch eine Weile so bleiben. »A5