“Abschiebung wäre möglich gewesen”

Schwarzach Nach der Tötung einer 13-Jährigen in Wien stellt sich die Frage, ob einer der Verdächtigen im Vorfeld abgeschoben werden hätte können, ohne die zweite Instanz abzuwarten. Experten glauben ja, da dieser bereits strafrechtlich verurteilt worden war. Anwalt Stefan Harg ortet fehlende Verwaltungskapazitäten. Verfassungsjurist Peter Bußjäger erklärt, dass das Bundesverwaltungsgericht überlastet sei. »A5