Impfpass hilft bei der Jobsuche

VN Titelblatt / 30.05.2021 • 22:37 Uhr

Offiziell ist Impfstatus unerheblich. Doch Geimpfte bald im Vorteil.

Schwarzach Der Gesetzgeber sieht keine Impfflicht gegen Covid-19 vor. Daran zu halten haben sich auch Arbeitgeber. Ob etwa ein Jobbewerber geimpft ist oder nicht, darf offiziell keine Rolle spielen. Trotzdem dürften künftig Personen mit Impfpass bei Stellenbewerbungen Vorteile genießen. Viele Firmen und Einrichtungen lassen es sich nicht nehmen, wenigstens die Impfbereitschaft abzufragen. Es lässt sich zudem nicht abschätzen, in welchem Ausmaß die Testkapazitäten mit kostenlosen Testmöglichkeiten in Teststraßen reduziert werden. Klartext redet diesbezüglich Carolin Grabher, Arbeitsrechtlerin bei der Wirtschaftskammer Vorarlberg. „Wir sind der Meinung, dass die Frage nach dem Impfstatus einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers berechtigt ist und nicht in den Datenschutz fällt. Der Arbeitgeber darf ein Interesse am Gefährdungspotenzial eines Mitarbeiters vor dem Hintergrund einer Pandemie haben.“ Es müsse auch im Interesse des Arbeitnehmers liegen, das Gesundheitsrisiko für sich und seine Mitarbeiterkollegen so gering wie möglich zu halten. »A2

„Die Frage nach dem Impfstatus einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers ist berechtigt.“