Sterbehilfe mit Auflagen möglich

VN Titelblatt / 11.12.2020 • 22:46 Uhr

Verbot der Beihilfe zum Suizid ist verfassungswidrig.

Wien Der Verfassungsgerichtshof hat die Strafbarkeit von Beihilfe zum Selbstmord aufgehoben und damit eine schwerwiegende Entscheidung getroffen. Der Straftatbestand der “Hilfeleistung zum Selbstmord” verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung. Es sei verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten, befand der VfGH. Nun ist der Gesetzgeber am Zug. Er muss im kommenden Jahr festlegen, in welchen Fällen Beihilfe zum Suizid erlaubt sein wird und wie Missbrauch verhindert werden kann. Tötung auf Verlangen bleibt weiterhin strafbar. »A4