Droht ein juristisches Tauziehen?

Die Rekordsperre für Ivan Horvat könnte rechtliche Konsequenzen über den Handball hinaus haben.
Schwarzach Die Handballszene steht unter Strom: Nach einem harten Foul im zweiten Viertelfinalspiel der HLA-Meisterliga gegen Bregenz-Angreifer Markus Mahr ist Ivan Horvat, Legionär des Alpla HC Hard, in erster Instanz mit einer Sperre von 26 Monaten und elf Tagen belegt worden. Die Strafe gilt bis zum 30. Juni 2027 – und sorgt seither für hitzige Debatten, emotionale Wortmeldungen und internationale Aufmerksamkeit. Es ist eine Entscheidung, die nicht nur sportlich, sondern auch rechtlich und menschlich weitreichende Folgen haben könnte.

Keine Statements
Weder der beschuldigte Spieler selbst, noch sein aktueller Klub und Arbeitgeber haben sich bislang öffentlich zum Urteil geäußert. Bekannt ist jedoch: Der bereits vor rund einem Monat vereinbarte Wechsel Horvats zu Ligakonkurrent HSG Bärnbach/Köflach steht nach diesem Urteil ernsthaft auf der Kippe. Der Trainer des steirischen Vereins, Risto Arnaudovski – einst Teamkollege von Horvat in Hard – zeigt sich betroffen: „Ich bin wirklich traurig, weil ich weiß, wie sehr Ivan diese Strafe auch menschlich trifft. Selbst ich konnte nach dem Urteil kaum schlafen. Ich bin überzeugt: Es war keine Absicht. Ivan war unser absoluter Wunschspieler – wir wollten ihn zur neuen Gallionsfigur unseres Teams machen. Doch nun steht alles infrage.“
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Ein derart drastisches Strafausmaß ist im Handball ungewöhnlich – insbesondere bei Fouls im Spielverlauf ohne erwiesene Absicht zur Verletzung.
Zum Vergleich: In einem prominenten Fall wurde der slowenische Nationalspieler Marko Bezjak im April 2024 für zwölf Monate gesperrt. Der damalige Profi von RK Nexe Nasice hatte im Ligaduell mit RK Zagreb einen Spielleiter gerempelt. Das Spiel wurde abgebrochen, der Fall vom kroatischen Fachverband an den Europäischen Handballverband (EHF) übergeben. Das unabhängige EHF-Schiedsgericht bestätigte die Sperre, diese galt jedoch nur für Einsätze unter dem kroatischen Verband und auf internationaler Ebene.

Bezjak wechselte wenige Monate später nach Deutschland und absolvierte dort noch Spiele für den HC Erlangen, ehe er seine Karriere beendete.
Laufendes Verfahren
Martin Hausleitner, langjähriger Generalsekretär des Österreichischen Handballbundes (ÖHB) und seit 2017 in derselben Funktion bei der Europäischen Handball Föderation (EHF) tätig, äußerte sich grundsätzlich zum Verfahren: „Normalerweise werden solche drastischen Sperren von zwei bis vier Jahren bei Dopingvergehen verhängt. Ich werde mich aber hüten, öffentlich ein Urteil über diesen Fall mit Ivan Horvat abzugeben – es handelt sich um ein laufendes Verfahren, zudem ist die EHF derzeit nicht involviert.“

Das könnte sich allerdings ändern: Sollte der ÖHB nach dem Berufungsverfahren eine Meldung an den Kontinentalverband übermitteln, müsste die EHF entscheiden, ob die Sperre europaweit Gültigkeit erlangt. Hausleitner dazu: „In einem solchen Fall würde unsere Rechtsabteilung die Angelegenheit prüfen. Derzeit liegt der Ball jedoch beim ÖHB – man wird sehen, was die Zukunft bringt.“
„Normalerweise werden solche drastischen
Martin Hausleitner
Sperren zwischen zwei und vier Jahren
nur bei Dopingvergehen verhängt.“
Eine europaweite Sperre hätte massive Auswirkungen auf Horvats sportliche Zukunft und wäre ein deutliches Signal über die Grenzen Österreichs hinaus. Auch andere nationale Verbände würden dann verpflichtet, das Urteil anzuerkennen.
Hausleitner erinnert sich an zwei ähnlich gelagerte Fälle aus seiner Zeit beim ÖHB: „Vor über 20 Jahren gab es zwei Spieler, die wegen einer Tätlichkeit auf einen Schiedsrichter für rund eineinhalb Jahre gesperrt wurden.“ Im aktuellen Fall handelt es sich laut Einschätzung mehrerer Beobachter jedoch nicht um eine derartige Grenzüberschreitung, sondern um ein hartes, aber spielbezogenes Foul.
Juristischer Hickhack
Der Fall Horvat wird damit zum Prüfstein für künftige Verfahren im nationalen und möglicherweise auch internationalen Handball – sowohl was die Sanktionierung von Regelverstößen betrifft als auch hinsichtlich der juristischen Abwicklung solcher Fälle. Eine endgültige Beurteilung bleibt der zweiten Instanz vorbehalten. Beobachter rechnen mit einem langwierigen juristischen Hickhack, da im Raum steht, dass Horvat durch die Dauer der Sperre faktisch ein Berufsverbot droht. Vor allem im Falle einer europaweiten Anerkennung des Urteils wären seine sportlichen Handlungsmöglichkeiten massiv eingeschränkt – was nicht nur arbeitsrechtliche, sondern möglicherweise auch zivilrechtliche Fragen aufwerfen könnte.