Flexenarena: Beschwerden gegen Strafbescheide vor dem Verwaltungsrichter

60.000 Euro an Strafen verhängte die Bezirkshauptmannschaft aufgrund der Errichtung der Flexenarena. Das Landesverwaltungsgericht entscheidet über drei Beschwerden gegen die Strafbescheide.
Bregenz, Lech Die Flexenarena kann inzwischen alle notwendigen Genehmigungen vorweisen. Da dies zum Zeitpunkt ihrer Errichtung nicht der Fall war, verhängte die Bezirkshauptmannschaft Bludenz (BH) Strafen von insgesamt 60.000 Euro. Am Montag verhandelte das Landesverwaltungsgericht die ersten Beschwerden gegen die Strafen.
Die administrativrechtlichen Verfahren sind inzwischen abgeschlossen, alle baulichen Maßnahmen konnten nachträglich genehmigt werden. Anders sieht es jedoch um die verwaltungsrechtliche Verantwortung aus, sprich die verhängten Strafen wegen der baurechtswidrigen Errichtung und wer diese zu bezahlen hat. Der frühere Bürgermeister von Lech und damaliger Geschäftsführer der Sportstätte Lech des Ski-Club Arlberg, Stefan Jochum, sowie ein weiterer belasteter leitender Mitarbeiter weisen die Schuld von sich.
Im Detail ging es am Montag um die Strafen für zwei ungenehmigte Bautätigkeiten: Eine zehn Quadratmeter große Hütte wurde aus der Sicht der BH abgerissen und einige Meter weiter neu aufgestellt, was genehmigungspflichtig war. Aus Sicht der Verteidiger wurde sie nur versetzt, was nicht genehmigungspflichtig sei. Auch die Flutlichtanlage hätte aufgrund ihres Gesamtausmaßes eine Baugenehmigung benötigt. Der damalige Bürgermeister Jochum verweist hier auf eine Fehlinformation an ihn. In beiden Fällen soll ein anderer leitender Mitarbeiter des Organisationskomitees die Verantwortung zu tragen haben, betonen die beiden Beschuldigten vor Gericht.
Da zusätzliche Beweisanträge gestellt wurden und weitere Urkunden eingereicht werden, ist eine Urteilsfindung noch nicht absehbar. Eine weitere Berufung gegen die Strafbescheide ist außerdem ebenfalls noch anhängig. Insgesamt wurden nach Information der VN in zehn Verfahren Strafen von 60.000 Euro verhängt, die höchste Einzelstrafe liegt bei 10.000 Euro. Bei der Errichtung der Flexenarena wurde demnach zu früh beschneit, Schneedepots angelegt, ein Weg ausgebaut und wie erwähnt eine Hütte bewegt und Lichtmasten installiert, ohne die notwendigen Genehmigungen abzuwarten.