Deshalb sollen die Verträge der Amateurkicker Gültigkeit haben

Gewerkschaft der Fußballer besteht auf Einhaltung der Verträge bei Amateuren.
Schwarzach Seit Mittwoch ist es gewiss: Alle Meisterschaften im Amateurbereich – von der Regionalliga abwärts – sind beendet. Was prompt Auswirkungen auf die etlichen Tausend Amateurfußballer in ganz Österreich hatte. Denn viele Vereine aus dem Unterhaus haben sofort reagiert und ihre Spieler gekündigt. Laut Gernot Baumgartner, Generalsekretär der Vereinigung der Fußballer (VdF), sind bereits am Donnerstagnachmittag etliche Beschwerden von Kickern eingegangen, „in denen es um Kündigungen der Verträge bei ihren Klubs gegangen ist. In einem Fall kann man sogar von einer Massenkündigung per Mail sprechen. Da wurde allen Kickern eines Klubs per Mail die sofortige Kündigung ausgesprochen.”
„Ein Abbruch der Saison bedeutet nicht, dass damit automatisch der Vertrag endet.“
Gernot Baumgartner, Generalsekretär VdF
Ein Umstand, der laut Spielergewerkschaft nicht zu akzeptieren ist bzw. auf keiner rechtlichen Basis fußt. Zwar gibt es im „sogenannten“ Amateurbereich verschiedene Formen von Vertragskonstruktionen, „dennoch ist unsere Rechtsmeinung, dass es sich bei allen Varianten um privatrechtliche, befristete Verträge zwischen zwei Parteien handelt, die ihre Gültigkeit bis zum Ende der Befristung behalten. Sprich: Hat Spieler X einen Vertrag beim Verein Z bis 30. 5. 2020, dann endet dieser eben genau an diesem Tag. Und keinen Tag davor. Ein Abbruch der Saison bedeutet keinesfalls, dass der Vertrag auch endet,“ erklärt Baumgartner. Die VdF wird nun gemeinsam mit dem ÖFB versuchen, über einen Dialog diese rechtliche Grauzone auf partnerschaftliche Weise zu lösen, ergänzt Baumgartner. „Für die Zukunft sollte es der – schon seit Langem benötigte – Anlass sein, den Amateurfußball auf eine rechtlich sichere Basis zu stellen,“ hofft der Generalsekretär auf gute Zusammenarbeit, warnt aber, „dass wir es auch auf Klagen ankommen lassen, sollte es keine fairen Lösungen geben“.
Kritik am Sportminister
Die Gewerkschaft ließ es sich aber auch nicht nehmen, Kritik an den Aussagen des Sportministeriums zu üben. Denn während die Bundesligisten auf einen Trainingsstart am kommenden Dienstag hoffen dürfen, sind die Klubs der 2. Liga mit Ausnahme von Cupfinalist Austria Lustenau wegen der Coronavirus-Pandemie weiter zur Untätigkeit gezwungen. Das sorgt bei Gernot Zirngast, dem Vorsitzenden der VdF, für großen Ärger. „Es ist für mich völlig unverständlich, warum man den Zweitligisten nicht die Möglichkeit gibt, mit dem Training zu beginnen. Und für Austria Lustenau wegen des Cupfinales eine Ausnahme zu machen, ist reine Willkür und ein Affront für alle Profis der 2. Liga“, sagte Zirngast. In einer VdF-Umfrage hatten sich Spieler von 13 der 16 Teams in der 2. Liga für einen Wiedereinstieg ins Training ausgesprochen. Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler kündigte am Mittwoch jedoch an, dass der Trainingsbetrieb ab kommender Woche nur für die Oberhaus-Vereine plus Lustenau erlaubt sein wird.
Zudem wirft man dem Sportminister vor, den Begriff des „Berufssportlers“ falsch interpretiert zu haben. „Erwähnt wurden in Österreich neben den Profifußballern rund 600 Sportler. Mich würde interessieren, wer diese sind. Denn wir sind der Meinung, dass es in Österreich mehr Berufssportler gibt als diese ominösen 600,“ urgiert Baumgartner. Deshalb ist man auf Seiten der VdF schon lange dran, ein Berufssportgesetz zu ermittel, in dem alles rechtens dokumentiert ist. Das würde dann auch eine genaue Defintion des Berufsportlers beinhalten.