Privat­anklagedelikte

Spezial / 27.10.2023 • 17:03 Uhr

Diversion „Hasspostings“ können den Tatbestand der üblen Nach-
rede oder der Beleidigung erfüllen. Bei diesen Delikten handelt es sich um gerichtlich strafbare Privatanklagedelikte, welche nicht von Amts wegen, sondern nur auf Verlangen des Verletzten zu verfolgen sind. In einem aktuellen Straf- und Medienrechtsverfahren hat der Oberste Gerichtshof nunmehr entschieden, dass bei Privatanklagedelikten ein diversionelles Vorgehen ausgeschlossen ist.