Hass-Postings
posting Hass-Postings sind aggressive, provozierende Postings im Internet. Diese können einen rechtlichen Straftatbestand wie z.B.: Nötigung, gefährliche Drohung, Verhetzung u.a. erfüllen und können somit gerichtlich strafbar sein. Aus rechtlicher Sicht macht es keinen Unterschied, ob eine Straftat in der realen Welt oder im Internet begangen wird. Eine Beweissicherung, indem Screenshots von den betreffenden Postings im Internet angefertigt werden, ist ratsam. Es sollte in diesen Fällen eine Strafanzeige der nächstgelegenen Polizeidienststelle erstattet werden. Einige Hass-Postings erfüllen allerdings die Straftatbestände der „üblen Nachrede“ oder der „Beleidigung“. Diese Taten sind nur auf Verlangen des Opfers zu verfolgen (=Privatanklagedelikte). Ist der Täter nicht bekannt, kann man unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Ausforschung des Täters bei Gericht stellen.
Erscheinungstermin
Nächster Termin der Sonderseite
ist der 28. Oktober.
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