Cyber-Stalking
Stalking Wer jemanden „beharrlich verfolgt“, begeht bei Vorliegen im Gesetz aufgezählter Verhaltensformen eine Straftat; dies kann etwa durch Aufsuchen der räumlichen Nähe zu einer Person, die wiederholte Kontaktaufnahme unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln usw. erfolgen. Als beharrlich gilt ein Verhalten, wenn es über einen längeren Zeitraum fortgesetzt wird und die Lebensführung des Opfers unzumutbar beeinträchtigt.