Im Wald ­wachsen Bäume

Spezial / 25.08.2023 • 16:35 Uhr

OGH Wer ein Grundstück in einem bestehenden Wald erwirbt, kann nicht vom Nachbarn die Beseitigung der nahe der Grundstücksgrenze wachsenden Bäume wegen des Entzugs von Licht oder Luft fordern. Etwas anderes gilt, wenn es durch mangelhafte Pflege des Baumbestands zu einer Gefährdung von Personen oder Sachen kommt oder im zuvor gartenmäßig gestalteten geschlossenen Siedlungsgebiet eine unbegrenzte waldwuchsartige Verwilderung stattfindet.