Rechte der Nachbarin

Spezial / 26.05.2023 • 17:01 Uhr

Rechte Wer ein Gebäude mitten im Wald erworbert hat, kann nicht die Beseitigung des Waldes fordern: Die Klägerin hatte eine Burganlage mitten im Wald erworben, der zu diesem Zeitpunkt bereits jahrzehntelang teils bis an die Burgmauern herangewachsen war. Der OGH urteilte, dass sich die Klägerin als hinzugezogene Nachbarin mit der im Gebiet vorherrschenden Situation abfinden muss und nicht gegen die Beschattung ihres seit jeher im Wald liegenden Bauwerks wehren kann.