Wertsicherung
Mietrecht Unter Wertsicherung ist die Anpassung des Mietzinses an die Inflationsrate zu verstehen. Eine Anpassung des ursprünglichen Mietzinses setzt eine Wertsicherungsvereinbarung im Bestandvertrag voraus. Diese Klauseln knüpfen regelmäßig an einen Verbraucherpreisindex an. Außerhalb des Anwendungsbereiches des Mietrechtsgesetzes (MRG) kann der Mietzins zwischen Vermieter und Mieter – unter Einhaltung der zivilrechtlichen Schranken – frei vereinbart werden. Es gibt keine gesetzlichen Formvorschriften zur Geltendmachung der Wertsicherung. Die Anhebung des Mietzinses richtet sich nach der vertraglichen Wertsicherungsklausel.
Für Mietverhältnisse, die allerdings dem Vollanwendungsbereich des (MRG) unterliegen, gelten Mietzinsobergrenzen. Die Wertsicherung der Miete ist im Gesetz genau geregelt.