Schenkungs-pflichtteil
Auskunftsverweigerung Die Ermittlung des Pflichtteilsanspruchs hat auch Schenkungen des Erblassers zu berücksichtigen. Man spricht vom Schenkungspflichtteil. Für den Pflichtteilsberechtigten wäre es wichtig, Informationen hinsichtlich des geschenkten Vermögenswerts zu erhalten.
Der OGH stellt jedoch in einer jüngsten Entscheidung neuerlich klar, dass kein Auskunftsanspruch gegen den Geschenknehmer besteht.