Immobilienkauf
gefahren Der Erwerb einer Eigentumswohnung, eines Hauses oder eines Grundstückes ist mit einer hohen finanziellen Belastung verbunden. Das Verwenden von Musterverträgen ist zu gefährlich. Immobilienkaufverträge gehören in die Hand von Fachleuten.
Im Vorfeld ist beispielsweise abzuklären: Ist das Grundstück im Flächenwidmungsplan als Bauland ausgewiesen? Welche Bauweise ist auf dem Grundstück zulässig? Ist das Grundstück mit Rechten Dritter (zum Beispiel Fahrrechten etc.) belastet? Dabei darf man sich nicht ausschließlich auf den Grundbuchstand verlassen. Besteht eine gesicherte Zufahrt? Der Vertragserrichter fungiert bei der Abwicklung eines Immobilienkaufes auch als Treuhänder; in dieser Funktion sorgt er dafür, dass der Verkäufer rechtzeitig den Kaufpreis erhält und der Käufer gleichzeitig im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird.
Erscheinungstermin
Nächster Termin der Sonderseite
ist der 29. Oktober.
Anzeigenberatung:
Carina Wiedl,
Tel. 05572 501-204, E-Mail:
carina.wiedl@russmedia.com,
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