Die Vorsorgevollmacht

Die Entscheidung, welcher Person die Vollmacht erteilt wird, sollte gut überlegt sein.
vorsorgevollmacht Jeder Mensch möchte bis ins hohe Alter hinein in der Lage sein, seine Geschäfte selbst zu erledigen. Wenn Sie eines Tages selbst dazu nicht mehr in der Lage sind, kann mit einer vorherig errichteten Vorsorgevollmacht festgelegt werden, wer in Ihrem Namen und in welchen Lebensbereichen für Sie handeln und entscheiden darf.
Voraussetzungen:
Zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht muss das 18. Lebensjahr vollendet sein. Zum Zeitpunkt der Errichtung muss die Entscheidungsfähigkeit des Vollmachtgebers gegeben sein. Darüber hinaus müssen gewisse Formvorschriften eingehalten werden. Die Vorsorgevollmacht muss höchstpersönlich und schriftlich errichtet werden. Für bestimmte Fälle ist gesetzlich zwingend geregelt, dass die Vorsorgevollmacht bei einem Vertreter der Rechtsberufe (z.B. Rechtsanwalt) errichtet werden muss.
Inhalt. Da eine Vollmacht auf den Vorsorgefall im besten Fall umfassend erstellt wird und daher für alle Eventualitäten vorsorgt, ist der Umfang der Vollmacht immer auf den Einzelfall anzupassen. Dennoch lässt sich der Umfang der eingeräumten Vollmacht beispielhaft in folgende Teilbereiche einteilen:
• Vertretung vor Behörden und Institutionen,
• Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten,
• Gesundheits- und Vermögensangelegenheiten usw.
Belehrungs- und Registrierungspflichten. Der Vollmachtgeber ist persönlich über die Rechtsfolgen einer Vorsorgevollmacht, die Möglichkeit, allgemein oder in bestimmten Angelegenheiten die Weitergabe der Vorsorgevollmacht zu untersagen oder eine gemeinsame Vertretung durch zwei oder mehrere Bevollmächtigte vorzusehen, sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs persönlich zu belehren.
Die Vorsorgevollmacht und der Eintritt des Vorsorgefalls sind im Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) einzutragen. Die Vorsorgevollmacht ist erst dann wirksam, wenn der Vorsorgefall im ÖZVV registriert ist. Der Eintritt des Vorsorgefalls und das Vorliegen der Voraussetzungen für die Vorsorgevollmacht sind zu bescheinigen (z.B.: durch Vorlage eines ärztlichen Attestes).
Wann endet die Vorsorgevollmacht.
Die Vorsorgevollmacht ist zeitlich unbefristet. Sie endet jedenfalls mit dem Tod des Vollmachtgebers/Bevollmächtigten. Sie endet aber auch mit der Eintragung der Kündigung, des Widerrufs oder des Wegfalls des Vorsorgefalls im ÖZVV.
„Die Festlegung der Angelegenheiten in der Vorsorgevollmacht ist wichtig.
Mag. Fatma Islekoglu
