Cybermobbing: Bis zu drei Jahre Haft drohen
WIEN. Die Internetforen sind kein rechtsfreier Raum – Hassposter können für ihre hetzerischen oder beleidigenden Kommentare auch im Gefängnis landen.
Allerdings wird beim Rechtsweg unterschieden, um welche Art von Beleidigung es sich handelt. Bei übler Nachrede und Beleidigung müssen die Opfer im Rahmen einer Privatanklage selbst vor Gericht ziehen; fallen Hasspostings unter Verleumdung, Verhetzung oder unter den 2016 eingeführten Cybermobbing-Paragrafen, muss die Staatsanwaltschaft von sich aus tätig werden.
Als Cybermobbing gilt die „fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems“. Konkret macht sich strafbar, wer eine Person vor mehr als zehn Menschen „an der Ehre verletzt“ oder „Tatsachen oder Bilder des höchstpersönlichen Lebensbereichs wahrnehmbar macht“.
Der Strafrahmen beträgt bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe – bei einem Selbstmordversuch des Opfers sind es bis zu drei Jahre.
Als Verhetzung gilt schon das „Aufstacheln zu Gewalt“ vor mehr als zehn Personen, wenn es vielen Menschen (ab 30 Personen) zugänglich wird. In diesem Fall drohen bis zu zwei Jahre Haft.
Heuer sind bei der Staatsanwaltschaft bereits 122 Cybermobbing-Fälle angefallen, bis Ende April gab es vier Verurteilungen und einen Freispruch. Verhetzungsfälle gab es 227 und 28 Verurteilungen; allerdings wird hier in der Statistik des Justizministeriums die Zahl der im Netz erfolgten Fälle nicht gesondert ausgewiesen.
Postings vor Gericht
Verurteilungen gab es etwa für folgende Postings: „Muslime sind Inzuchtler, Kinderficker und ohne Hirn.“, „Verdammte Homos. Ihr gehört gesteinigt.“ oder „die schlitzaugn sind das hinterletzte scheissvolk das es gibt – ich würde die alle mit lachendem gesicht abknallen.“