Copilot war krankgeschrieben

Spezial / 27.03.2015 • 22:33 Uhr
Angehörige der 149 Opfer trauern an der Erinnerungsstätte, die in der Nähe der Absturzstelle in den französischen Alpen bei Le Vernet eingerichtet wurde.  FOTO: EPA
Angehörige der 149 Opfer trauern an der Erinnerungsstätte, die in der Nähe der Absturzstelle in den französischen Alpen bei Le Vernet eingerichtet wurde. FOTO: EPA

Andreas L. hätte Flug nicht anreten dürfen. Erkrankung vor Arbeitgeber verheimlicht.

berlin. (VN) Der Copilot, der am Dienstag den Germanwings-Airbus zum Absturz gebracht und 149 Menschen mit in den Tod gerissen hat, hätte gar nicht fliegen dürfen. Er war krankgeschrieben. Die Ermittler stellten bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Düsseldorf mehrere „Dokumente medizinischen Inhalts“ sicher, die auf eine bestehende Erkrankung und entsprechende ärztliche Behandlungen hinweisen, darunter zerrissene Krankmeldungen. Für einen längeren Zeitraum und auch am Tag des Absturzes war der 27-jährige Andreas L. arbeitsunfähig.

Seine Erkrankung hat L. jedoch den Ermittlern zufolge seinem Arbeitgeber gegenüber verheimlicht. Ob es sich um eine körperliche Erkrankung handelte, oder ob er seelische Probleme verheimlichte, darüber schweigen die Staatsanwälte.

Sicherheitsfragen

Die Entdeckung der medizinischen Formulare in der Wohnung wirft dennoch Sicherheitsfragen für die Luftfahrtbranche auf. Reicht es, sich auf das Verantwortungsbewusstsein des Piloten zu verlassen, wenn bei bestimmten Krankheiten Lizenzentzug und der Verlust des gut dotierten Jobs droht? Kann man sich bei einem erkrankten Piloten darauf verlassen, dass er rational reagiert und seinen Job quittiert? Weltweit hat es mehrere Abstürze gegeben, bei denen der „erweiterte Suizid“ als Ursache vermutet wird. Die Pilotenvereinigung Cockpit hat sich bislang skeptisch gezeigt, was regelmäßige psychologische Tests angeht: „Es spricht natürlich einiges dafür, dass es hier um einen Menschen, der psychisch krank gewesen ist, gegangen sein könnte“, sagt der Sprecher der Pilotenvereinigung Cockpit, Jörg Handwerg. Aber: „Man kann ja nicht jeden Piloten vor jedem Umlauf zu einem psychologischen Gespräch oder Test schicken.“ Nun wird sich die Pilotenvereinigung die Gegenfrage stellen lassen müssen: Reicht einmal im Arbeitsleben aus?

Ärzten und Krankenkassen sind jedenfalls die Hände gebunden. Sie dürfen den Arbeitgeber nicht auf eigene Faust informieren, auch wenn ihr Patient in einem Hochrisikoberuf arbeitet und die Diagnose noch so alarmierend ist. Eine Ausnahme bildet die fliegerärztliche Untersuchung. Ihr müssen sich die Berufspiloten einmal im Jahr unterziehen und bei Nicht-Bestehen schützt dort keine ärztliche Schweigepflicht. Aber für psychologische Untersuchungen sind die Fliegerärzte nicht ausgebildet, informiert der Präsident des deutschen Fliegerarzt-Verbandes, Hans-Werner Teichmüller.

Andreas L. betreffend sagte der Lufthansa-Vorstandsvorsitzende Carsten Spohr, es gebe eine mehrere Monate lange Lücke in dessen sechs Jahre dauernden Ausbildung. Danach habe L. alle medizinischen Tests durchlaufen und auch sein Flugtraining fortgesetzt.

Flugtauglich in USA

Die US-Luftfahrtbehörde FAA stellte dem Copiloten nach seiner Ausbildung in Arizona ein Flugtauglichkeitszertifikat der Klasse drei aus. Dafür müssen bei ihm auch psychische Probleme wie Psychosen, bipolare und Persönlichkeitsstörungen ausgeschlossen werden. Die Bescheinigung bedeutet, dass er nach Ansicht der FAA an keiner Krankheit litt, die ihn darin gehindert hätte, Aufgaben und Pflichten eines Piloten sicher zu erfüllen. Experten schließen aber nicht aus, dass er bei den Tests erfolgreich eine psychische Krankheit versteckt haben könnte.

Man kann ja nicht jeden Piloten vor jedem Umlauf zu einem psychologischen Test schicken.

Jörg Handwerg