Steuerbetrug bringt Berlusconi vier Jahre Haft

Das Ämterverbot muss allerdings neu verhandelt werden. Weitere Prozesse warten.
rom. Nach zahlreichen Prozessen ist Silvio Berlusconi das erste Mal definitiv verurteilt: vier Jahre Haft wegen Steuerbetrugs. Seinen Rauswurf aus dem Senat muss er aber zumindest vorerst nicht fürchten. Der frühere italienische Regierungschef ist damit rechtskräftig wegen Steuerbetrugs verurteilt. Das höchste Gericht des Landes bestätigte am Donnerstag in Rom die Haftstrafe der unteren Instanz gegen den Medienzar. Das mit dem Urteil verbundene Ämterverbot für Berlusconi muss allerdings neu verhandelt werden.
Sozialstunden oder Hausarrest
Ins Gefängnis muss der 76-Jährige wegen seines Alters nicht. Drei der vier Jahre werden ihm nach einem Gesetz von 2006 deswegen erlassen. Den Rest kann er in Sozialstunden ableisten oder unter Hausarrest absitzen.
Das fünfjährige Verbot, öffentliche Ämter zu bekleiden, gab das Kassationsgericht an die Berufungsinstanz zur Neuverhandlung zurück. Das Verbot sollte reduziert werden, hatte selbst die Anklagevertretung gefordert. Wird es bestätigt, würde Berlusconi seinen Sitz im Senat verlieren. Das könnte auch Italiens Regierung treffen. Der Mitte-rechts-Politiker ist mit seiner Partei wichtigster Koalitionspartner der Demokratischen Partei von Regierungschef Enrico Letta. Die italienische Politik hatte die Entscheidung des Gerichts, die lange auf sich warten ließ, angespannt verfolgt.
Berlusconi war im Mai schon in zweiter Instanz im Mediaset-Prozess schuldig gesprochen worden. Die Richter hatten das Urteil der ersten Instanz bestätigt, wonach er mit einem System „massivsten Steuerbetrugs“ die Kosten für TV-Rechte um Hunderte Millionen Euro in die Höhe trieb. Mit seinem TV-Konzern soll er in den 1990er-Jahren in eine Reihe fingierter Verkäufe verwickelt gewesen sein.
Gegen das Urteil hatten die Anwälte des Ex-Regierungschefs aber Berufung eingelegt. Berlusconis Verteidiger hatten in der mehrtägigen Verhandlung in dritter Instanz einen Freispruch auf ganzer Linie gefordert. Sie argumentierten, ihr Mandant habe sich strafrechtlich nichts zuschulden kommen lassen. Berlusconi selbst erschien nicht vor Gericht. Er verfolgte mit seinen Vertrauten in seinem Palazzo Grazioli in Rom die Entscheidung des Gerichts. Der 76-Jährige hatte mehrmals seine Unschuld betont.
Staatsanwalt Antonello Mura hatte verlangt, die Haftstrafe für Berlusconi zu bestätigen, das Verbot öffentlicher Ämter für den Mitte-rechts-Politiker aber auf drei Jahre zu verringern.
Verfahren wegen Bestechung
Berlusconi droht zudem weiteres Unheil vor Gericht. Mehrere Prozesse gegen den Medienunternehmer laufen noch. In dem besonders pikanten „Ruby“-Prozess um Sex mit minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauch wurde er in erster Instanz schuldig gesprochen, ein Verfahren wegen Bestechung könnte im Herbst eröffnet werden.

Chronologie
Berlin. 8. Mai 2013: Im Verfahren um seinen „Mediaset“-Konzern bestätigt ein Mailänder Gericht in zweiter Instanz Berlusconis Verurteilung zu vier Jahren Haft wegen Steuerbetrugs. Drei Jahre werden ihm allerdings unter Berufung auf ein Gesetz zur Strafermäßigung von 2006 erlassen. Die Richter in erster Instanz hatten Berlusconi dafür verurteilt, mit einem System „massivsten Steuerbetrugs“ die Kosten für TV-Rechte um Hunderte Millionen Euro aufgebläht zu haben. Berlusconis Anwälte ziehen vor das Kassationsgericht.
19. Juni: Italiens Verfassungsgericht verwirft eine Beschwerde Berlusconis zu seinem „Mediaset“-Prozess und macht damit den Weg zu einem definitiven Urteil frei.
24. Juni: Im Prozess um Amtsmissbrauch und Sex mit minderjährigen Prostituierten verurteilt nach mehr als zwei Jahren Verhandlungsdauer ein Mailänder Gericht Berlusconi zu sieben Jahren Haft. Die Anklage hatte sechs Jahre gefordert. . Im Zentrum stand eine junge, „Ruby“ genannte Marokkanerin, die aber bestreitet, Sex mit Berlusconi gehabt zu haben. Auch Berlusconi hatte sich stets als unschuldig bezeichnet.
9. Juli: Das Kassationsgericht legt den Beginn der Verhandlungen im „Mediaset“-Verfahren in der dritten Instanz auf den 30. Juli fest.