Gerichtsentscheidung: Seniorenbund ist nun doch kein Teil der ÖVP

Politik / 06.08.2025 • 15:07 Uhr
Gerichtsentscheidung: Seniorenbund ist nun doch kein Teil der ÖVP
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine potenziell weitreichende Entscheidung getroffen.APA/Jäger

Geldbuße für ÖVP aufgehoben, Verein könnte Förderungen zurückverlangen, auch in Vorarlberg.

Schwarzach, Wien Der Verein Österreichischer Seniorenbund ist doch kein Teil der ÖVP. Das hat das Bundesverwaltungsgericht vor kurzem entschieden, wie “Der Standard” am Mittwoch berichtete. Eine Geldbuße für die Volkspartei von 15.000 Euro des Unabhängigen Transparenz-Senats UPTS ist somit aufgehoben. Die Entscheidung könnte noch weitere Folgen haben, da der Seniorenbund 2023 Corona-Förderungen in Millionenhöhe zurückbezahlt hat. Er könnte sie zurückfordern. Auch der Vorarlberger Verein, der mittlerweile “Vorarlberg 50plus” heißt, hat Geld zurückbezahlt.

2,46 Millionen Förderungen

Die Vorgeschichte reicht bis in das erste Jahr Coronapandemie zurück. Seit 2020 gab es den sogenannten NPO-Fonds, angesiedelt beim damaligen Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), der gemeinnützigen Organisationen unter die Arme griff. Die Leistungen aus dem Fonds waren für Vereine gedacht, politische Parteien ausdrücklich ausgenommen. Der Seniorenbund existierte sowohl als Teil der ÖVP, als auch als Verein, der Name war derselbe. Als Verein erhielt der bundesweite Seniorenbund, fünf Landesorganisationen, darunter jene aus Vorarlberg, und hunderte Ortsgruppen in Oberösterreich Förderungen aus dem NPO-Fonds, insgesamt 2,46 Millionen Euro. Der Vorarlberger Seniorenbund bekam 24.000, die VN berichteten.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Der UPTS hatte im Jänner 2023 schließlich festgehalten, dass der Verein Seniorenbund sehr wohl als Teil der Partei anzusehen sei und eine Geldbuße von 15.000 Euro gegen die ÖVP verhängt. Er argumentierte, dass die Vereine im Bund und fast allen Bundesländern dieselbe Anschrift und Telefonnummer hätten wie die ÖVP-Teilorganisationen Seniorenbund. Außerdem seien die leitenden Organe der beiden Organisationen auf Bundes- und Landesebene identisch gewesen, die ÖVP hätte einen bestimmenden Einfluss gehabt. Der Seniorenbund zahlte daraufhin die Corona-Förderungen zurück, allerdings unter Vorbehalt, wie es hieß. Schon zuvor hat die ÖVP ihre Teilorganisation im Bund in “ÖVP Senioren” umbenannt, Seniorenbund heißt nur noch der Verein.

Das Bundesverwaltungsgericht kam nun wiederum zu der Ansicht, dass der Verein nicht Teil der Partei sei, berichtete “Der Standard” zuerst. Da der Verein Seniorenbund im Gegensatz zur Teilorganisation ÖVP Senioren nicht in der Parteisatzung genannt werde, könne er “nicht als Gliederung der Partei angesehen werden”, hält das Gericht fest. Die Ansicht des UPTS, wonach eine inhaltliche Beurteilung vorgenommen werden müsse, würde “weitergedacht dazu führen, dass jedwede Organisation, bei gewissen Übereinstimmungen (…), sei die Partei auch damit nicht einverstanden, aus eigenem Bestreben zu einer Gliederung einer Partei werden würde oder rechtlich als solche eingeordnet werden müsste.”

Automatische Vereinsmitglieder

In der Entscheidung, die den VN vorliegt, heißt es etwa auch, dass die ÖVP und die Teilorganisationen auf Bund- und Landesebene in den Satzungen auch keine Kontroll- oder Sanktionsmöglichkeiten über die jeweiligen Vereine hätten. Ausnahme ist der Vorarlberger Verein, “bei dem Mitglieder einer Teilorganisation der Vorarlberger Landes-ÖVP automatisch Vereinsmitglieder sind.” Der steirische Verein wird ebenfalls gesondert hervorgehoben.

Der Verein in Vorarlberg heißt mittlerweile nicht mehr Seniorenbund, sondern “Vorarlberg 50plus”. Ende 2022 hatte er sich einer Umstrukturierung unterzogen, um sich klarer von der ÖVP-Teilorganisation abzugrenzen. Obmann Werner Huber zeigt sich erfreut über die Gerichtsentscheidung, auch wenn er sie im Detail nicht kenne, wie er den VN am Mittwoch mitteilt. Der Verein habe die Corona-Förderungen unter Vorbehalt zurückbezahlt, nun wolle er sie “selbstverständlich” zurück, im Vorarlberger Fall also 24.000 Euro. Ob das gelinge, müsse abgewartet werden. “Jubel gibt es erst, wenn das Geld wieder am Konto ist.”