Darum stößt die Messenger-Überwachung auf breite Kritik

Der Gesetzesentwurf zur Überwachung von Whatsapp und Co. stößt auf breite Kritik. Ein Vorarlberger Anwalt erläutert Knackpunkte.
Wien Die Begutachtungsfrist für einen Gesetzesentwurf, der den Sicherheitsbehörden den Zugriff auf Messenger-Daten ermöglichen soll, ist am Dienstag ausgelaufen. Die Kritik ist groß: Die Datenschützer der NGO epicenter.works, die Rechtsanwaltskammer oder auch die Bischofskonferenz lehnen den Entwurf ab. Nun legen sich wohl auch die Regierungspartner Neos quer. Man sei noch nicht von der Verfassungskonformität des vorliegenden Entwurfs überzeugt. In der Begutachtungsphase wurden zahlreiche Mängel festgestellt. Dazu zählen Bedenken zum Datenschutz, dass Daten an Dritte abfließen könnten und über Sicherheitslücken eine Schadsoftware eingeschleust werden könnte.
“Schwierige Abgrenzung”
Der Vorarlberger Anwalt Christian Wirthensohn ist auf Datenschutz spezialisiert. “Es ist ein rechtlich und technisch kombiniertes Problem”, analysiert er auf VN-Anfrage. Zielgerichtete Ermittlungsmaßnahmen zu einem spezifischen Thema und zu einzelnen Beschuldigten wären aus datenschutzrechtlicher Sicht zwar nicht unbedingt problematisch. “Die Schwierigkeit ist in der Regel, dass für eine solche unbemerkte Überwachung technische Schwachstellen ausgenützt werden müssen. Dadurch bekommt man aber einen vollen Zugriff auf alles”, sagt Wirthensohn. Neben privaten Fotos könnten das etwa auch Daten sein, die dritte Personen betreffen. “Die Abgrenzung ist schwierig.”
Anlassfall für den Gesetzesentwurf war unter anderem der Schutz vor Anschlägen. Wirthensohn erinnert an den Terroranschlag in Wien. Damals hatten die Sicherheitsbehörden Informationen, dass der spätere Täter Munition im Ausland kaufen wollte. Trotzdem passierte nichts. “Zu glauben, dass man diese Probleme mit einem Mehr an Information lösen kann, halte ich für eine Illusion”, ist der Anwalt überzeugt. Noch dazu, da eine unterscheidungslos vorgenommene Auswertung von Geräten einen großen Berg an Daten produziert. “Dann braucht es erneut Kapazitäten, um die relevante Information rechtzeitig herauszufiltern.”
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Die Rechtsanwaltskammer nennt das staatliche Hacken von Computersystemen einen “unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff”. Zudem fehle der Schutz von Berufsgeheimnisträgern. Das moniert auch die Bischofskonferenz und weist auf die geistliche Amtsverschwiegenheit hin. “epicenter.works” sprach ausschließlich von “Spionagesoftware” und “Bundestrojanern” statt “Messenger-Überwachung”. Zudem seien bereits vier Versuche für eine solche Regel gescheitert – auch das nun fünfte Vorhaben könne nicht umgesetzt werden, es sei grundrechtsfeindlich und gefährdend, betonte Thomas Lohninger von “epicenter.works”.
Innenministerium verweist auf Experten
Das Innenministerium verwies hingegen auf positive Expertenstellungnahmen. Sicherheitsbehörden und Strafverfolgungsbehörden müssten vor allem die kollektiven Rechte in einer demokratisch-rechtsstaatlichen Gesellschaft – nämlich das Recht auf Sicherheit – konsequent gewährleisten, und dafür brauche man die notwendigen und zeitgemäßen Werkzeuge. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Sicherheitsbehörden auf Messenger-Daten zugreifen können, wenn es Hinweise auf terroristische oder verfassungsgefährdende Aktivitäten gibt. Auch bei Spionage wäre der Einsatz möglich. Grundsätzlich kann die Befugnis der Messenger-Überwachung, die etwa WhatsApp und andere Dienste trifft, nur für die Dauer von drei Monaten angeordnet werden, wobei eine Verlängerung möglich wäre. Im Anschluss müssten die Betroffenen informiert werden, dass ihre Messenger überwacht wurden.