Flickwerk Landesgrünzone: Wie eine neue Widmungskategorie helfen könnte

Politik / 20.05.2025 • 16:24 Uhr
Drohne, Luftbilder, Drohnenbilder - Ruine Alt-Ems, Hohenems, unteres Rheintal
Die Grünflächen im Rheintal sind über die Landesgrünzone besonders geschützt. VN/Lerch

Höchstgericht hat – laut Landesrat Tittler – die Steuerung in der Raumplanung erschwert. Eine neue Widmungskategorie sollte helfen.

Schwarzach Auf den ersten Moment klingt das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs logisch: Auf Freiflächen in der Landesgrünzone darf kein Betriebsgebäude eines Unternehmens stehen. Die jahrelange Praxis der Landesregierung, Betriebserweiterungen mit der Widmung “Freifläche Sonderwidmung Betriebserweiterung” zu ermöglichen, ist im Zuge einer Erweiterung in Ludesch im Jahr 2022 gekippt worden. Drei Jahre später beschäftigt sich die Landespolitik immer noch mit den Nachwehen des Richterspruchs; einerseits mit den Fällen, die repariert werden müssen, andererseits mit einer möglichen Änderung im Raumplanungsgesetz.

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Zu korrigierende Sondergebietswidmungen

Bludesch Betriebserweiterung, 0,001 Hektar

Bludesch Lkw-Stellfläche, 1,344 Hektar

Bludesch Logistikhalle mit Hochregallager und Büros, 1,554 Hektar

Gaißau Betriebserweiterung, 1,261 Hektar

Götzis Betriebserweiterung/Galvanobetrieb, 0,341 Hektar

Ludesch Betriebserweiterung, 4,062 Hektar

Nenzing Betriebserweiterung, 0,672 Hektar

Rankweil Lager- und Produktionsfläche, 0,219 Hektar

Schlins Betriebserweiterung, 0,026 Hektar

Schlins Betriebserweiterung, 0,085 Hektar

Thüringen Betriebserweiterung, 0,065 Hektar

Weiler Lager und Produktion, 0,421 Hektar

Die Landesgrünzone im Rheintal und im Walgau feiert bald ihren 50er. 1977 beschloss die Landesregierung die Verordnung. Im Regierungsprotokoll von damals wird ihr Zweck beschrieben, etwa Naturschutz, Naturerholung, Landwirtschaft und Schutz von Freiflächen. Allerdings sei es auch möglich, die Landesgrünzone zu ändern, wenn es Bedarf gibt. “Im Besonderen gilt diesbezüglich von Bauflächen für größere Industrieanlagen oder sonstige größere Anlagen, für die innerhalb der heutigen Siedlungsbereiche keine geeigneten Flächen vorhanden sind und bei denen zudem das öffentliche Interesse an deren Errichtung größer ist als das an der Freihaltung der betreffenden Teile der überörtlichen Freiflächen”, heißt es weiter. In Einzelfällen könne die Landesregierung auch Ausnahmebewilligungen erlassen.

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Zwölf solche Ausnahmen werden nun wieder geändert. Darunter der Ausgangsfall in Ludesch, eine größere Fläche in Bludesch, eine Betriebserweiterung in Gaißau und mehrere kleine Flächen. Insgesamt werden somit rund zehn Hektar Land aus der Landesgrünzone genommen – das sind 0,07 Prozent, rechnet die Landesregierung vor. Die komplette Grünzone ist 13.629 Hektar groß und erstreckt sich über 30 Gemeinden. Sie besteht zu rund 40 Prozent aus Freihaltegebiet, 32 Prozent aus Landwirtschaftsgebiet, 15 Prozent als Wald und fünf Prozent aus Wasser. Drei Prozent sind Verkehrsflächen; dazu zählt die Rheintal-Autobahn, die durch die Grünzone führt. Fast drei Prozent sind als Freifläche Sondergebiet gewidmet, 0,2 Prozent als Sondergebiet betriebliche Nutzung. Für die Landesregierung ein wichtiger Umstand, wenn es darum geht, die Herausnahme aus der Landesgrünzone jetzt zu argumentieren: Verkehrs- und Sonderflächen sind bereits verbaut. In der Praxis ändere sich also nichts. Mit der neuen Widmung hingegen schon, betont der zuständige Landesrat Marco Tittler. “Mit den Sondergebieten konnten wir exakt steuern, was auf der Fläche gebaut werden darf. Das geht jetzt nicht mehr.”

Zusammensetzung Landesgrünzone

Freifläche Freihaltegebiet 5518 Hektar (40,6 Prozent)

Freifläche Landwirtschaftsgebiet 4395 Hektar (32,3 Prozent)

Wald 2059 Hektar (15,1 Prozent)

Gewässer 718 Hektar (5,3 Prozent)

Verkehrsfläche 422 Hektar (3,1 Prozent)

Vorbehaltsfläche 92 Hektar (0,7 Prozent)

Freifläche Sondergebiet Sonstige 371 Hektar (2,7 Prozent)

Freifläche Sondergebiet Betriebliche Nutzung 35 Hektar (0,2 Prozent)

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Ein Beispiel: In Götzis erweiterte ein Betrieb, der Oberflächen beschichtet (also galvanisiert), in der Grünzone. Die 3400 Quadratmeter (ein halbes Fußballfeld) wurden als “Betriebserweiterung Galvanobetrieb” gewidmet, was bedeutet, dass dort nur dieser spezielle Betrieb stehen darf. Nun muss die Fläche in ein normales Baugebiet für Gewerbe umgewandelt werden. Theoretisch könnte nach einem Firmenverkauf also auch etwas komplett anderes darauf produziert werden. “Jetzt ist die Nutzung geöffnet worden”, ist der Landesrat überzeugt.

Bilanz Landesgrünzone 1977 – 2024

Herausnahme -108,6 Hektar

Erweiterung +109,8 Hektar

Ausnahme -20,3 Hektar

Freifläche Sondergebiet Betriebliche Nutzungen -34,7 Hektar

Gesamt -53,8 Hektar (0,39 Prozent)

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Die Landesregierung möchte im Zuge der Raumplanungsnovelle reagieren. Derzeit planen ÖVP und FPÖ eine umfassende Änderung der Raumplanung, sie soll im Laufe des Jahres entstehen. “Wir denken auch über die Möglichkeit nach, Sonderflächen zu widmen, wie in Tirol”, sagt Tittler. Damit könnte die Landesregierung wieder stärker steuern – und diesmal ganz im Sinne des Gesetzgebers.

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