Die möglichen Lehren aus dem Prozess gegen Ex-Finanzminister Grasser

Der Buwog-Prozess dauerte 16 Jahre. Konsequenz sind eine Halbierung von Karl-Heinz Grassers Haftstrafe und ein Ruf nach Personalaufstockung bei den Staatsanwaltschaften.
Wien Eine unendliche Geschichte in der österreichischen Rechtssprechung hat nun doch ein Ende gefunden – vorläufig. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte im Wesentlichen die erstinstanzlichen Urteile gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser im sogenannten Buwog-Prozess. Grasser und der mitverurteilte Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger kündigten eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg an. So wird es nun für die Verurteilten weitergehen.
Was kann ein Einspruch beim EGMR bringen?
Grasser will sich über die lange Verfahrensdauer und die aus seiner Sicht Befangenheit der Richterin beschweren. Dieser Schritt hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Das Urteil in Österreich ist rechtskräftig.
Die BUWOG-Affäre
Die Entscheidung des OGH-Richtersenats ist der Schlussstrich unter einen Immobiliendeal, der seit mehr als zwei Jahrzehnten die Republik beschäftigt. Damals gingen rund 60.000 Bundeswohnungen um 961 Millionen Euro an ein Konsortium rund um die Immofinanz, der unterlegene Bieter CA Immo hatte gerade einmal 1 Million Euro weniger für die Wohnungen geboten. Das sorgte zwar für Überraschung; dass diese Privatisierung möglicherweise geschoben war, stellte sich aber erst ein paar Jahre später heraus, als bekannt wurde, dass zwei Grasser-Freunde – die beiden früheren Lobbyisten Meischberger und Hochegger – bei dem Immofinanz-Deal 9,6 Millionen Euro an Provision mitgeschnitten hatten.
Was hat der Einspruch beim OGH gebracht?
Der OGH hat zumindest die Haftstrafen aufgrund der “exorbitant langen” Verfahrensdauer halbiert. Für Grasser bedeutet das vier statt acht Jahre und für Meischberger dreieinhalb statt sieben Jahre Haft. Für Ex-Lobbyist Peter Hochegger halbierte der fünfköpfige OGH-Richtersenat die Zusatzfreiheitsstrafe von sechs auf drei Jahre, zwei Jahre davon bedingt.
Wann muss Grasser also seine Haftstrafe antreten?
Bereits in einigen Wochen. Zuvor muss das OGH-Urteil dem Landesgericht Wien in schriftlicher Form übermittelt werden, was bis zu zwei Wochen dauern kann. Danach wird Grasser innerhalb einer Frist von 30 Tagen die Aufforderung zum Haftantritt zugestellt, mit dem genauen Datum. In eineinhalb Monaten könnte der Ex-Finanzminister also bereits in Haft sein.

Wo könnte er sie abbüßen müssen?
Vermutlich wird Grasser in Innsbruck in Haft kommen, da sein Wohnsitz in Tirol ist.
Muss er alle vier Jahre absitzen?
Das ist unwahrscheinlich. Üblich ist, dass Ersttäter etwa zwei Drittel ihrer Haftstrafe absitzen müssen. Eine Halbstrafe, für Grasser würde das ein Jahr Gefängnis und ein Jahr Fußfessel bedeuten, ist hingegen sehr selten.
Welche Konsequenzen könnte der langwierige Prozess haben?
Wenn Ermittlungsverfahren jahrelang dauern, leiden nicht nur die Angeklagten, sondern es leidet auch die Glaubwürdigkeit der Justiz. Der Ruf nach Gesetzesänderungen und nach Aufstockung der Staatsanwaltschaften wurde daher wieder lauter. Eine Möglichkeit wäre, dass kleine Verfahrensteile, die für eine Strafzumessung nicht relevant sind, ausgeschieden werden können. OGH-Präsident Georg Kodek sprach in diesem Zusammenhang von “übersichtlichen Portionen”. Dadurch könnte das gesamte Verfahren schneller zu einem Ende kommen.
Wäre eine zeitliche Grenze eine Lösung?
In Italien gibt es zum Beispiel eine Höchstgrenze von zehn Jahren. Kodek lehnte das in der ZiB2 ab: Das sei praktisch die Aufforderung an wohlhabende Beschuldigte, die sich viele Anwälte leisten können, das Verfahren bis zur Sperrfrist zu verzögern.
Wurden andere Minister auch schon verurteilt?
Erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik ist ein ehemaliger Minister wegen eines im Amt begangenen Verbrechens zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Dass sich ein Finanzminister derart persönlich bereichert habe, sei in Österreich “beispiellos”, sagte die Vorsitzende des OGH-Richtersenats, Christa Hetlinger, zum Abschluss. Dies hätte man in Österreich nicht verortet und sei dazu geneigt, das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik zu erschüttern.