Ziegen gequält: “Ja, stimmt, da hätte ich den Tierarzt holen sollen“

Tierquäler muss 1150 Euro zahlen, Staatsanwaltschaft ist das zu wenig und fordert Tierhalteverbot.
Feldkirch Es sind schreckliche Bilder, welche Richterin Verena Wackerle aus dem Akt auf den Monitor spielt. Abgemagerte Ziegen, einige sind verendet, mit aufgeblähten Bäuchen, die Wasserschüssel leer, kein Heu, kein Gras, kein Viehsalz, die Klauen verwahrlost, das Euter angeschwollen, weil sie nicht gemolken wurden. Kein Tierarzt wurde zu Hilfe geholt. Der 35-jährige Tierbesitzer, der in Dornbirn seine Tiere derart vernachlässigte, scheint angesichts der Bilder betroffen. Warum es so weit kam, dafür hat er mehrere Erklärungen. Zum Schluss bleibt aber übrig, dass er sich schlicht und einfach viel zu wenig um die Tiere gekümmert hat. „Es wurde mir alles zu viel“, so sein Geständnis.
Verendet
Er hat die Tiere ganz normal gekauft, wollte also Ziegen. Wegen der Parasiten behauptet er, vom Tierarzt das falsche Medikament bekommen zu haben, deshalb seien die Tiere so verwurmt gewesen. „Wenn Sie täglich bei den Tieren waren, müssen Sie doch gesehen haben, dass sie abgemagert waren“, wirft ihm die Richterin vor. „Ja, stimmt, da hätte ich den Tierarzt holen sollen“, räumt der Mann ein. Den Rest wie beispielsweise die mangelnde Klauenpflege gibt er zu. Alle vier Tage hätte er den Tieren frisches Wasser gegeben. Dass sie sich im Stromzaun verhedderten kann er sich nicht erklären, es sei immer Strom im Zaun gewesen, die Batterie voll. Fakt ist, dass mehrere Tiere immer wieder hängen blieben und total verwickelt waren. Der Nachbar zeigte die Sache an, eine Tiermedizinerin stellte massiven Lungenwurmbefall fest. Außerdem andere Parasiten.
Immer noch Tiere
Der 35-Jährige hat die Arbeit gewechselt, wohnt in der Nähe seiner Ziegen, verspricht, sich nun besser um sie zu kümmern. „Es tue ihm alles so leid“, sagt er. Die Richterin erlegt ihm im Rahmen einer Diversion 1150 Euro Buße auf. Anders als bei einem Urteil gilt der bislang Unbescholtene auch weiterhin als nicht vorbestraft. Doch Staatsanwalt Markus Fußenegger ist nicht zufrieden. Er kündigt an, den Beschluss zu bekämpfen, das OLG muss entscheiden, ob die Entscheidung hält oder nicht. Fußenegger will erreichen, dass die Bezirkshauptmannschaft ein Tierhalteverbot verhängt. „Kein Tier hat es verdient, unter Ihrer Obhut zu stehen“, so Fußenegger abschließend.