Über 3000 Euro Leerstandsabgabe

Im Vorderwald wird bereits fast einheitlich vorgegangen.
Krumbach In Doren wird es keine Leerstandsabgabe geben. Die Gemeindevertretung hat mit 8:5 Stimmen dagegen gestimmt. Doren ist damit Teil einer Reihe von Gemeinden, die vorerst keine Leerstandsabgabe einführen (die VN berichteten). Im Vorderwald ist Doren allerdings allein. Hittisau, Krumbach, Langen, Langenegg, Lingenau, Riefensberg, Sibratsgfäll und Sulzberg haben eine Leerstandsabgabe beschlossen, wie die Finanzverwaltung Vorderwald auf VN-Anfrage mitteilt.
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In Langenegg beträgt die Abgabe 8,91 Euro pro Quadratmeter und Jahr, ansonsten in allen Gemeinden 15,31 Euro pro Quadratmeter und Jahr. Während sich alle Gemeinden auf einen Höchstsatz von 2296,89 Euro pro Wohnung und Jahr geeinigt haben, kann Hittisau bis zu 3012,65 Euro pro Wohnung und Jahr einheben. Hittisau fällt auch in die Kategorie A. Das bedeutet, in mehr als 30 Prozent aller Wohnungen ist kein Hauptwohnsitz gemeldet. Selbiges gilt für Riefensberg und Sibratsgfäll. Die anderen Gemeinden fallen in die Kategorie B mit 15 Prozent Anteil der Wohnungen ohne Hauptwohnsitz. Wie hoch die Einnahmen sind, können die Gemeinden noch nicht sagen, da das Gesetz viele Ausnahmen vorsieht, heißt es.
Gemeindeverband lobt Gesetz
Der Gemeindeverband hält das neue Gesetz grundsätzlich für ein sinnvolles Instrument, erklärt Präsidentin Andrea Kaufmann. “Wohnungsleerstände und Zweitwohnsitze stellen die Gemeinden vor unterschiedlichste Herausforderungen. Gleichzeitig gibt es einen großen Bedarf nach günstigem Wohnraum”, betont Kaufmann. “Mit der Zweitwohnungsabgabe kann beiden Entwicklungen gegengesteuert werden.” VN-mip