Keine Dr.-Titel an der FH: “Der Widerstand ist groß”

Landesregierung und FH fordern das Promotionsrecht, das würde die FH im Wettbewerb mit den umliegenden Regionen stärken. Doch die Bundesregierung ist dagegen.
Schwarzach Wer einen Doktortitel ergattern möchte, hat in Vorarlberg ein Problem. Hierzulande existiert bekanntlich keine Universität – das Promotionsrecht ist aber den Universitäten vorbehalten. Die Landesregierung startet einmal mehr einen Anlauf, die Bundesregierung dazu zu bringen, den Fachhochschulen das Doktoratsrecht zu übertragen. Die Forderung richtet sich schon an eine neue Bundesregierung. Die aktuelle hält nämlich nichts davon.
In der Fachhochschule in Dornbirn ist man stolz auf die Forschungstätigkeiten. Rund 100 Forscherinnen und Forscher arbeiten mittlerweile an der FH, das Forschungsbudget ist dank externer Geldgeber auf mehr als sechs Millionen Euro gestiegen. Eine Pressekonferenz der FH zusammen mit den Verantwortlichen im Land trug den Titel “Forschungsvolumen der FHV auf Rekordniveau”. Im Rahmen der Pressekonferenz wurden aber auch die Grenzen der Forschung an der FH offenkundig: das fehlende Promotionsrecht.
Erneute Forderung
Landeshauptmann Markus Wallner nutzte deshalb die Gelegenheit, erneut auf das Recht zu pochen. “Wir haben die Forschung an der FH sukzessive ausgebaut. Jetzt wäre es Zeit für den nächsten logischen Schritt: das Promotionsrecht.” Mittlerweile können Studierende an bayrischen Fachhochschulen einen Dr. machen – und Vorarlberg steht im direkten Wettbewerb um die besten Forscherinnen und Forscher. “Forschung braucht Dissertationen”, ist Wallner überzeugt. Es müsse ja nicht jede FH ein Promotionsrecht erhalten, aber zumindest jene, die selbst stark forschen. “In der Forschung kann unsere FH mit allen mithalten. Das Promotionsrecht wäre der nächste Schritt in Richtung einer universitären Einrichtung.”
FH-Geschäftsführer Stefan Fitz-Rankl unterstützt Wallner: “Für uns wäre das Promotionsrecht wesentlich, um junge Forscher zu binden, im Land zu halten und gut auszubilden.” Es geht auch um den Kampf um Fachkräfte. “Wenn gute junge Leute vor der Entscheidung stehen, können wir leider kein gesichertes Promotionsrecht anbieten”, ärgert sich Fitz-Rankl.
Regierung dagegen
Das wird vorerst so bleiben. Zumindest in der aktuellen Bundesregierung ist keine Änderung in Sicht. Wissenschaftsminister Martin Polaschek hat sich bereits dagegen ausgesprochen. Die grüne Bildungssprecherin und Nationalratsabgeordnete Eva Blimlinger erklärt den VN: “Wir wollen kein eigenes Promotionsrecht für Fachhochschulen. Es braucht die Unterscheidung zwischen Universitäten und Fachhochschulen.” Allerdings gebe es die Möglichkeit, dass FH mit Unis kooperieren und die Unis an den FH Promotionen anbieten. Auch in Vorarlberg ist das der Fall, zumindest in jenen Forschungsbereichen, in denen die zwei Dozenten aus der St. Galler HSG tätig sind, die in Dornbirn stationiert sind.
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Dazu kommt, dass akademische Einrichtungen in Österreich die demografische Entwicklung spüren. Weniger junge Menschen bedeuten weniger Studierende. Auch deshalb möchten die Universitäten einen Vorteil haben. Wallner kennt die Begebenheiten: “Das Promotionsrecht ist der letzte große Unterschied zu den Universitäten. Deshalb ist der Widerstand groß.” Auch die Politikwissenschaftlerin Kathrin Stainer-Hämmerle sieht den Widerstand nicht mehr zeitgemäß. Sie ist an der FH Kärnten tätig. “Im Grunde spricht nichts gegen das Promotionsrecht, weil auch wir forschen”, sagt sie und ergänzt: “Aber die Trennung zwischen der forschungsorientierten Universität und der praxisorientierten FH findet sowieso nicht statt. Sonst müsste man etwa die juristische Ausbildung an die FH geben, die hat mit Forschung nichts zu tun. Auch bei den großen Bachelorstudien geht es eigentlich nur darum, dass einige Universitäten ihre Anspruchszonen wahren.”
Das wird vorerst so bleiben. Wallner spricht deshalb von einer Vorarlberger Forderung für die kommende Regierungsverhandlung. Im Herbst werden die Karten neu gemischt.