Volksabstimmungen in Gemeinden: Der Bund wartet auf die Länder

Politik / 02.04.2024 • 16:30 Uhr
<p class="caption">Die Mehrheit der Parteien befürwortet Wahltermin im September. <span class="media-container dcx_media_rtab" data-dcx_media_config="{}" data-dcx_media_type="rtab"> </span><span class="marker">VN/Paulitsch</span></p>
Die Frage, wie sich das Volk selbst an die Urnen bitten kann, ist immer wieder Thema von politischen Diskussionen – vor allem in Vorarlberg. VN/Roland Paulitsch

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler möchte keine eigenen Initiativen setzen, sondern wartet darauf, was die Landeshauptleute wollen.

Wien, Bregenz Es ist eine unendliche Posse. Seit der Verfassungsgerichtshof das „bürgerliche Volksabstimmungsrecht“ kippte, kämpfen mehrere Initiativen darum, dass es wieder eingeführt wird. Denn seit 2021 können die Vorarlberger gegen den Willen der Gemeindevertretung keine Volksabstimmung auf Gemeindeebene mehr „erzwingen“.

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VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter erklärte in einem VN-Interview, dass diese Möglichkeit einem Grundpfeiler der Bundesverfassung widersprochen hatte: „Die mittelbare Demokratie ist ein starker Garant für ein friedliches Zusammenleben.“

Der Bund ist zuständig

Damit das Volk also wieder Volksabstimmungen von sich aus provozieren kann, muss dieses Grundprinzip der repräsentativen Demokratie geändert werden. Und das ist nur möglich, wenn zuerst das Parlament mit Zwei-Drittel-Mehrheit und dann das gesamte Bundesvolk in einer Volksabstimmung zustimmt: eine hohe Hürde, die erst einmal – im Zuge des österreichischen EU-Beitritts – genommen wurde. Zuständig dafür ist also jedenfalls der Bund. Das hielt auch Verfassungsjurist Peter Bußjäger, Direktor des „Instituts für Föderalismus“, im März 2023 gegenüber den VN fest: „Der Landesgesetzgeber hat das nicht in der Hand.“

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Damals lag gerade das Ergebnis einer Untersuchung des Instituts vor: Der Spielraum für die Länder ist ohne Änderung der Bundesverfassung extrem beschränkt. Diesen Spielraum hat Vorarlberg mit dem neuen Gesetz, dass eine Volksbefragung abgehalten werden muss, wenn sich die Gemeindevertretung gegen eine Volksabstimmung ausspricht, laut Bußjäger ausgenutzt.

Liegen regionale Bedürfnisse vor?

Die zuständige Verfassungsministerin Karoline Edtstadler sieht dennoch die Länder am Zug. Das bestätigt sie in einer aktuellen Anfragebeantwortung an den Feldkircher Nationalratsabgeordneten Thomas Spalt von der FPÖ: „Es ist die Verständigung der Länder darüber abzuwarten, ob und worin auf Grund regionaler Bedürfnisse aus Ländersicht ein Änderungsbedarf der bundesverfassungsgesetzlichen Rahmenbedingungen besteht“, schreibt sie darin. Das bedeutet: Die Landeshauptleute müssen entscheiden, dass sie eine Änderung wollen. Erst dann startet der Bund irgendeine Initiative in diese Richtung.

Für Anfragesteller Spalt ist das nicht zufriedenstellend, wie er den VN sagt: „Die ÖVP-Ministerin Edtstadler ist weiterhin säumig und agiert so, als ob sie nicht zuständig ist.“ Sie habe aber vom Nationalrat – dieser verabschiedete einen Entschließungsantrag zum Thema – einen klaren Auftrag bekommen: „Dem müsste Edtstadler eigentlich nachkommen, daher kann sie die Verantwortung nicht einfach an die Länder abschieben.“

Karoline Edtstadler und Markus Wallner
Zwischen Bund, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (l.), und Land, Landeshauptmann Markus Wallner (r.), gibt es inhaltliche Differenzen, was die Direkte Demokratie betrifft. VOL.at/Matthias Rauch

Laut Edtstadler beschäftigte sich die Landeshauptleutekonferenz zuletzt im Mai 2022 mit diesem Thema. Seit das Ergebnis des Instituts für Föderalismus vorliegt, habe sie nichts mehr gehört. Und das wird sie wohl auch so schnell nicht: Wie den VN aus dem Büro von Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner bestätigt wurde, steht das Thema „bürgerliches Volksabstimmungsrecht“ nicht auf der Tagesordnung der Landeshauptleutekonferenz, die aktuell in St. Pölten über die Bühne geht.

Kaum bundesweites Interesse

Das deckt sich mit einer Befürchtung, die von Seiten der Vorarlberger Landespolitik immer wieder geäußert wird: Dass das Thema ein regionales ist, das in den anderen Bundesländern kaum auf Interesse stößt. Und das lasse auch eine bundesweite Volksabstimmung unwahrscheinlich erscheinen. Oder wie es Ministerin Edtstadler einmal bei Vorarlberg LIVE ausdrückte: „Ich glaube nicht, dass die Breite der Bevölkerung sich mit dem Thema bisher so im Detail auseinandergesetzt hat. Insofern sollte man Volksbefragungen und Volksabstimmungen nur dann durchführen, wenn es eine breite Information gibt. Ich hielte es in dem Fall nicht für sehr zweckmäßig.“

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Update um 17.05 Uhr: Stellungnahme von FPÖ-Nationalratsabgeordnetem Thomas Spalt eingefügt.