Staatsanwaltschaft möchte Immunität eines ÖVP-Landtagsabgeordneten aufheben lassen

Politik / 18.01.2024 • 15:00 Uhr
Der Landtag muss bald über die Immunität eines Mitglieds abstimmen. <span class="copyright">VN/Paulitsch</span>
Der Landtag muss bald über die Immunität eines Mitglieds abstimmen. VN/Paulitsch

Anonyme Anzeige gegen ÖVP-Landtagsabgeordneten. Er soll seine Position missbraucht haben. Er weist alle Vorwürfe zurück.

Darum geht’s:

  • Die Staatsanwaltschaft beantragt die Aufhebung der Immunität.
  • Anonyme Anzeige enthält schwere Vorwürfe.
  • Er bestreitet alle Vorwürfe und spricht von parteipolitischer Motivation.

Bludenz Der Vorarlberger Landtag muss sich wieder einmal mit der Aufhebung der Immunität eines Landtagsabgeordneten beschäftigen.

Es handelt sich um den ÖVP-Abgeordneten und Wirtschaftsbunddirektor Christoph Thoma. In einer anonymen Anzeige werden schwere Vorwürfe gegen ihn erhoben, wie die VN zusammen mit dem “Standard” recherchiert hat. Thoma weist alle Vorwürfe zurück und ärgert sich über die – seiner Ansicht nach – parteipolitische Motivation der Anzeige.

Der Ausgangspunkt der Vorwürfe liegt einige Monate zurück. Damals soll er in einer privaten, familiären Angelegenheit Druck auf eine Lehrerin ausgeübt und in der Schule interveniert haben. In der Gewerkschaft ist von “Unverschämtheiten” die Rede, die sich Thoma geleistet haben soll. Zwar ist an der betroffenen Schule mittlerweile alles geklärt, allerdings ist die Staatsanwaltschaft aktiv geworden. Dort ist eine anonyme Anzeige eingegangen, wie die Staatsanwaltschaft den VN und dem “Standard” bestätigt.

Die Staatsanwaltschaft prüft einen Anfangsverdacht gegen Christoph Thoma. <span class="copyright">VN/Paulitsch</span>
Die Staatsanwaltschaft prüft einen Anfangsverdacht gegen Christoph Thoma. VN/Paulitsch

Um den Anfangsverdacht prüfen zu können, beantragt die Staatsanwaltschaft Feldkirch die Aufhebung der parlamentarischen Immunität Thomas. Landtagspräsident Harald Sonderegger (ÖVP) bestätigt: “Der Antrag ist am Mittwoch am späteren Nachmittag eingegangen. Die anonyme Anzeige enthält schwerwiegende Vorwürfe. Ich weiß nicht, was dahintersteckt. Ich habe Christoph Thoma den Antrag am Abend noch weitergeleitet, wir haben diese Woche ein Gespräch.” Zum Inhalt der Anzeige möchte sich Sonderegger nicht äußern.

Dem Vernehmen nach sollen E-Mails, die Thoma über seine Wirtschaftsbundadresse verschickt hat, für die Ermittler einen Verdacht auf den Tatbestand der Nötigung konstruieren. Thoma selbst bestätigt die Anzeige. “Dabei geht es um eine höchst private Angelegenheit”, betont der Landtagsabgeordnete. Er weise alle darin formulierten Angriffe zurück. Ein Beispiel: In der Anzeige werde unterstellt, dass Thoma seine Position für eine bessere Note eingesetzt habe. “Ein Umstand, den ich entschieden zurückweise. Ich verweise auf die Bildungsdirektion, die sagt, dass in diesem Zusammenhang alles korrekt abgelaufen ist”, erklärt er in einer schriftlichen Stellungnahme an die VN und den “Standard”.

Die Vorwürfe sind innerhalb der Lehrerschaft im Land schon länger bekannt. Thoma habe versucht, seine Position auszunutzen, heißt es. Er habe über mehrere Kanäle probiert, Einfluss zu nehmen. Die Causa beschäftigte im Vorjahr auch die Bildungsdirektion. Dort heißt es auf Anfrage: “Wir dürfen aus Datenschutzgründen und der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit nichts dazu sagen.” Die Aufregung liegt einige Monate zurück, die anonyme Anzeige dürfte einige Zeit später erfolgt sein. Thoma ist überzeugt: “Ich gehe davon aus, dass diese Anzeige politisch motiviert ist. Dafür spricht auch der anonyme Absender.” Er sei schockiert, dass etwas aus dem privaten Bereich an die Öffentlichkeit gerät.

Landtagsabgeordnete genießen die gleiche Immunität wie Mitglieder des Nationalrats. Die Staatsanwaltschaft muss zunächst beurteilen, ob die mögliche strafbare Handlung mit der politischen Tätigkeit zusammenhängen könnte. Wenn das offensichtlich nicht der Fall ist, etwa bei einem Verkehrsdelikt, kann ohne Zustimmung des Parlaments ermittelt werden. Ist ein Zusammenhang aber nicht offensichtlich ausgeschlossen, darf eine Strafverfolgung nur mit Zustimmung begonnen werden. In diesem Fall richtet die Behörde ein Auslieferungsbegehren an den Nationalrat oder den Landtag. Der Landtag muss dem Begehren zustimmen. Die Staatsanwaltschaft darf Thoma erst befragen, wenn der Landtag entschieden hat.

Sonderegger wird sich bald mit dem erweiterten Präsidium treffen, um die gemeinsame Vorgangsweise zu besprechen. Thoma selbst sagt: “Ich habe umgehend den Landtagspräsidenten ersucht, die Aufhebung meiner Immunität rasch einzuleiten.” Es sei sein höchstpersönliches Interesse, den Versuch der öffentlichen Diffamierung schnellstmöglich zu klären. “Für mich gilt volle Offenheit und Transparenz – bei allfälligen Ermittlungen werde ich selbstverständlich umfassend kooperieren.”

Der Landtag beschäftigt sich selten mit der Frage der parlamentarischen Immunität. Zuletzt war Abgeordneter Thomas Hopfner damit konfrontiert, weil ein SPÖ-interner Streit mit dem Bregenzer Bürgermeister Michael Ritsch eskalierte. Ritsch zog die Ermächtigung im November 2021 zurück, weshalb der Landtag darüber nicht entscheiden musste. Hopfner ist mittlerweile nicht mehr bei der SPÖ. Im Jahr 2013 war der damalige FPÖ-Chef Dieter Egger mit einem solchen Antrag konfrontiert, es ging um den Vorwurf der Verleumdung. Der Landtag hob seine Immunität auf, die Staatsanwaltschaft stellte die Untersuchung später wieder ein. Zuvor musste der Landtag zuletzt 1984 über einen solchen Antrag entscheiden.

Jetzt ist es wieder so weit. Der Landtag hat acht Wochen Zeit, über die Aufhebung der Immunität von Christoph Thoma zu entscheiden.