Weitere Vorarlberger Heimopfer entschädigt

Politik / 11.01.2024 • 18:05 Uhr
Weitere Vorarlberger Heimopfer entschädigt
Im ehemaligen Erziehungsheim Jagdberg ist es immer wieder zu Gewalt an den Zöglingen gekommen. Landesarchiv

Zahl nimmt langsam ab. Vorarlberg hat den Anspruchszeitraum ausgeweitet.

Darum geht’s:

  • Bislang haben sich 456 Menschen bei der Opferschutzkommission gemeldet
  • Im Vorjahr sind es elf Personen gewesen, die eine Entschädigung erhielten
  • Die Zahl der Anträge auf Heimopferrente ist gestiegen

Schwarzach Niemand soll um seine Entschädigung umfallen. Zumindest, wenn es um Opfer von Gewalt in Erziehungsheimen in Vorarlberg geht. Seit 2010 betreibt die Kinder- und Jugendanwaltschaft eine Opferschutzstelle, an die sich Betroffene wenden können. Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist zuletzt ausgeweitet worden – die Zahlen gehen dennoch zurück. Anders bei der Heimopferrente: Da haben sich im Vorjahr wieder mehr Personen gemeldet als im Jahr 2022.

Mehr als 450 Anträge

Viele Heime waren früher wahrlich kein schöner Ort für Kinder und Jugendliche. Opfern von Gewalt in den Heimen steht eine Entschädigung zu. Seit dem Jahr 2010 haben sich 456 Menschen bei der Opferschutzkommission gemeldet, erläutert Kinder- und Jugendanwalt Christian Netzer. Im Vorjahr sind es elf Personen gewesen. “Es handelt sich immer noch zu einem großen Teil um Jagdbergfälle, Fälle aus dem Vorarlberger-Kinderdorf sowie zwei Fälle aus sonstigen Einrichtungen, ausgenommen Jupident und Viktorsberg”, berichtet Netzer. Insgesamt sind bereits zwei Millionen Euro Entschädigung bezahlt worden, in den elf Fällen des Vorjahres waren es 58.000 Euro. Das Land übernimmt zudem Kosten für die Psychotherapie.

Mehr Fälle im zweiten Halbjahr

Früher war es so, dass sich nur Opfer melden durften, wenn die Tat vor dem Jahr 2000 geschehen ist. Kürzlich ist diese Frist um zehn Jahre verlängert worden, jetzt muss die Tat vor 2011 passiert sein, schildert der Kinder- und Jugendanwalt. Er spricht von einem wichtigen Schritt und einem Bekenntnis zum Opferschutz in Vorarlberg. “Da viele Klienten nicht mehr in Vorarlberg leben, werden nun auch Gespräche per Videokonferenz angeboten.” Zwar sind die Zahlen zurückgegangen – von 17 Fällen im Jahr 2020 auf elf Fälle im Vorjahr. Aber ob der Trend anhält, ist fraglich, sagt Netzer. “Es ist nicht abschätzbar, zumal gerade im zweiten Halbjahr 2023 wieder eine Zunahme der Opferschutzfälle festzustellen war.” Betroffene können sich also weiterhin an die Kinder- und Jugendanwaltschaft wenden.

Heimopferrente

Menschen, denen eine Entschädigung zugesprochen wird, können sich an das Sozialministeriumsservice oder die Pensionsversicherungsanstalt PVA wenden und erhalten automatisch eine Heimopferrente. Sie beträgt mittlerweile 403,10 Euro monatlich und wird rückwirkend ab 2017 ausgezahlt. Außerdem können Betroffene beim Sozialministerium eine Entschädigung auf Verdienstentgang beantragen. Für das Vorjahr liegen erst Zahlen inklusive Oktober vor. 301 Personen haben diese Entschädigung beantragt – 52 ist sie tatsächlich zuerkannt worden. Fünf Verfahren sind derzeit noch am Bundesverwaltungsgericht offen.

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Kinder- und Jugendanwalt Christian Netzer. VN/Paulitsch

Aber auch Heimopfer ohne Entschädigung haben die Chance auf eine solche Zusatzrente. Sie müssen sich an die Volksanwaltschaft in Wien wenden, da wird ihr Fall geprüft, erläutert Volksanwalt Bernhard Achitz: “Wir erklären Ihnen, was Sie tun müssen, um die Rente zu beantragen, und beraten Sie auch, wenn es um Entschädigungen durch die Heimträger geht.” Im Vorjahr sind 661 Anträge auf Heimopferrente bei der Volksanwaltschaft eingegangen. Damit ist die Zahl stark gestiegen, im Jahr 2022 waren es 512 Anträge. Auffällig sei vor allem die steigende Zahl an Anträgen, die Gewalt in ehemaligen Taubstummenanstalten betreffen. Das waren zuletzt 282 Stück – im Jahr 2022 gingen 194 Anträge ein.

Bei der Heimopferrente sei es vor allem darum gegangen, Menschen zu entschädigen, die strafrechtlich und zivilrechtlich aufgrund von Verjährungsfristen keine Chance mehr auf Hilfe haben, sagt Kinder- und Jugendanwalt Netzer. “Aktuelle Fälle kann man auch zivilrechtlich geltend machen und haben strafrechtliche Folgen”, fährt er fort. Viele Wunden lassen sich aber nicht mehr heilen.

Links zu den Einrichtungen:
Vorarlberger Opferschutzkommission
Heimopferrente Sozialministerium
Heimopferrente Volksanwaltschaft