Heuer wird das Amtsgeheimnis nicht mehr abgeschafft

Beschluss des Informationsfreiheitsgesetzes im Parlament lässt weiter auf sich warten. Das Land Vorarlberg ist weiter skeptisch.
Wien Wenn der Verfassungsausschuss morgen tagt, wird eine relevante Materie nicht auf der Tagesordnung stehen: die Regierungsvorlage über die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und das neue Informationsfreiheitsgesetz. Damit scheitert wohl das Vorhaben, das Gesetzespaket noch in diesem Jahr im Nationalrat zu beschließen – bereits kommende Woche findet nämlich die letzte geplante Plenarsitzung für 2023 statt.
Verhandlungen im Parlament laufen
Laut Ausschussobmann Jörg Leichtfried von der SPÖ liegt das daran, dass der Gesetzesentwurf im Verfassungsdienst aktuell noch einmal überarbeitet wird. Demnach soll vor einem möglichen Beschluss zunächst das aktuelle Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs über die Covid-19-Finanzierungsagentur eingearbeitet werden. Das Höchstgericht hatte vor wenigen Wochen entschieden, dass es der staatlichen Verwaltung zuzurechnen ist, wenn ausgegliederte, private Unternehmen staatliche Aufgaben übernehmen. Dieser Umstand, sagt Leichtfried, soll auch im Informationsfreiheitsgesetz Beachtung finden. Aus Regierungskreisen heißt es aber, dass die Entscheidung keine großen Auswirkungen haben dürfte.

Im Bundeskanzleramt verweist eine Sprecherin darauf, dass die Verhandlungen aktuell zwischen den Parlamentsklubs laufen würden – also zwischen den Regierungsparteien, ÖVP und Grünen, und der SPÖ, die zur notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit für die Verfassungsänderung beitragen soll. Der Verfassungsdienst stehe den Fraktionen in dieser Angelegenheit nur noch beratend zur Seite, heißt es aus dem Büro von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler. Dort wurde der Gesetzesentwurf federführend ausgearbeitet. Auf Ebene der Fachexperten hätten schon einige Verhandlungsrunden stattgefunden, sagt Leichtfried den VN, man arbeite gemeinsam daran, das Gesetz bald zu beschließen. Außerdem plädiert er für ein Expertenhearing im Ausschuss.
Vorarlberg fürchtet finanziellen Mehraufwand
Unterdessen hat unter anderem die Vorarlberger Landesregierung noch eine Stellungnahme zum Entwurf nach Wien geschickt. Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink kritisiert darin die finanziellen Belastungen, die mit dem Informationsfreiheitsgesetz auf die Länder zukommen würden. Diese werden im Entwurf auch ausgewiesen, aber: „Diese Angaben werden in der Folge relativiert, sodass der Eindruck entsteht, der finanzielle Mehraufwand werde teilweise nur vorübergehend oder überhaupt nicht entstehen.”

Mit der verpflichtenden Veröffentlichung von Informationen des öffentlichen Interesses würde ein erheblicher Aufwand auf das Land zukommen. Also droht Schöbi-Fink sogar damit, schlussendlich den Verfassungsgerichtshof anzurufen. Dieser soll den Bund zu Ausgleichszahlungen verpflichten, falls die finanziellen Auswirkungen für die Länder vor einem Beschluss im Parlament nicht noch einmal genau überprüft werden.