Ob in U-Ausschuss oder Nationalrat: Darum ist der Posten von Sobotka sicher wie selten zuvor

Geht es nach allen Parlamentsparteien, sollen die Befragungen in Zukunft live übertragen werden können. Den Vorsitz wird wieder der Nationalratspräsident führen. Dieser sitzt wohl sicher wie nie auf seinem Posten.
Wien Eine überraschende Einigkeit offenbarte das sonntagabendliche „Im Zentrum“. Vertreter aller fünf Parlamentsparteien beschlossen praktisch auf Sendung, die Geschäftsordnung des Nationalrates in einem entscheidenden Punkt anzupassen: Befragungen von Auskunftspersonen in Untersuchungsausschüssen sollen in Zukunft auch für die Öffentlichkeit zugänglich übertragen werden. Bisher dürfen nur Medienvertreterinnen anwesend sein, zuhören, mitschreiben und über das Gesagte berichten.
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Für diese gesetzliche Änderung sprach sich auf Sendung auch überraschend Christian Stocker, Generalsekretär der Volkspartei, aus. In der Vergangenheit – sogar noch am Freitagabend im Nationalratsplenum – hatten Mandatare der ÖVP diese Anpassung immer mit der Bedingung nach einer Gesamtreform der Verfahrensordnung verknüpft. Davon sprach Stocker nun nicht mehr, es müsse nur der Umgang mit Persönlichkeitsrechten von Auskunftspersonen, die keine öffentlichen Personen sind, geklärt werden.
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Ein dementsprechender Antrag der Neos, der seit Mitte 2020 im Geschäftsordnungsausschuss liegt, sieht eine Übertragung der Befragung des Bundespräsidenten, von Regierungsmitgliedern in Bund und Ländern sowie von Staatssekretären vor. Über den grundsätzlichen Wunsch einer Übertragung sind sich die fünf Parlamentsparteien einig, nun sollen Gespräche über die mögliche Anpassung der Geschäftsordnung starten.
Keine Veränderung werden die Untersuchungsausschüsse, die SPÖ und FPÖ einerseits und die ÖVP andererseits verlangten und die in den nächsten Monaten ihre Arbeit aufnehmen, aber im Bereich der Sitzungsleitung erleben. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, nominiert von der ÖVP, kündigte bereits an, in beiden U-Ausschüssen den Vorsitz übernehmen zu wollen und sich nur fallweise vertreten zu lassen.

So sehe es die Geschäftsordnung nun einmal vor, trotz unter den Parlamentsparteien umstrittener Ausübung dieses Amtes. Und auch der Idee, Sobotka solle sein Amt doch zeitweise niederlegen, bis die heimlich aufgenommenen Vorwürfe des mittlerweile verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek gegen ihn aufgeklärt sind, erteilte Stocker eine Absage: Diese Möglichkeit gebe es im Gesetz einfach nicht.
Sobotka auch im nächsten Nationalrat?
Für Kathrin Stainer-Hämmerle ist das nachvollziehbar. Zumindest aus Sicht der ÖVP: „Alles andere wäre in deren Augen halt doch ein Fehlereingeständnis“, sagt die Politikwissenschaftlerin von der Fachhochschule Kärnten im Gespräch mit den Vorarlberger Nachrichten. „Das wäre ein Nachgeben gegenüber dieser für die ÖVP so ungerechtfertigten Kritik“, zeichnet sie die Position der Volkspartei nach.

Außerdem sei – entgegen anderslautender Gerüchte, wonach Sobotka von seiner niederösterreichischen Landespartei keinen Listenplatz mehr bekomme – durch die „Causa Pilnacek“ die Wahrscheinlichkeit gestiegen, dass der Nationalratspräsident dem Parlament auch nach der Wahl im Herbst noch angehört. Das sagt zumindest Stainer-Hämmerle, denn: „Eigentlich müsste die ÖVP Sobotka auf Platz drei der Bundesliste setzen. Nur um zu signalisieren: ‘Wir lassen uns von den anderen unsere Leute nicht madig machen!’“