Bund verlängert lockere Regeln für öffentliche Aufträge, die Länder freut das

Justizministerin Alma Zadić hat die Verlängerung der Schwellenwerteverordnung unterzeichnet. Obwohl die Grünen wohl eigentlich inhaltlich anderer Meinung wären.
Wien Rund um die Vergabe von öffentlichen Aufträgen haben sich in den letzten Monaten immer wieder politische Debatten entspannt. Zu intransparent würden diese teils ablaufen, sagen die einen; der ganze Prozess sei sowieso viel zu kompliziert, die anderen. Grundlage für Auftragsvergaben der öffentlichen Hand ist das Bundesvergabegesetz, das etwa für Direktvergaben – also ohne die Angelegenheit ausschreiben oder Vergleichsangebote einholen zu müssen – eine Obergrenze von 50.000 Euro festschreibt.
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Die Justizministerin kann diese Schwellenwerte aber anpassen. Das tut sie mit der sogenannten „Schwellenwerteverordnung“. Und aktuell steht darin festgeschrieben, dass Aufträge mit einer Höhe von bis zu 100.000 Euro direkt vergeben werden können und Bauaufträge ohne vorherige Bekanntmachung sogar bis zu einer Höhe von 1 Million Euro. Vergabejuristin Claudia Fuchs bezeichnete das zuletzt in den Vorarlberger Nachrichten als im europaweiten Vergleich eine vergleichsweise hohe Schwelle, mehr Transparenz sei angebracht.

Dennoch pochten vor allem die Länder in den vergangenen Wochen und Monaten regelmäßig auf eine abermalige Verlängerung der Schwellenwerteverordnung. Die aktuell gültige ist nämlich nur bis Ende des Jahres befristet. Landeshauptmann Markus Wallner sprach etwa davon, dass dadurch mehr Aufträge von heimischen Klein- und Mittelbetrieben abgewickelt werden könnten: „Damit bleibt die Wertschöpfung im Land.“
Claudia Fuchs sagte den VN, dass Kritierien wie die Regionalität von Betrieben in Vergabeverfahren europarechtlich problematisch seien.
Bis 2025 verlängert
Auch deshalb war vor allem aus Kreisen der Grünen immer wieder der Wunsch nach einem völlig neuen Bundesvergabegesetz zu hören, ein Entwurf für ein ebensolches sei im Justizressort in Arbeit. Laut eines Rundschreibens aus dem Ministeriums aus dem Dezember 2022 wurde dort sogar geprüft, “ob eine grundsätzliche Verlängerung der Maßnahme” überhaupt noch weiter erfolgen solle: Fachliche Gründe würden dagegen sprechen. Das Ziel: transparentere öffentliche Auftragsvergaben. Aktuell müssen Direktvergaben von Ländern und Gemeinden nicht einmal öffentlich bekannt gegeben werden.
Doch eine Neuigkeit aus dem Ministerium von Alma Zadić konterkariert dieses Projekt etwas: Die Schwellenwerteverordnung wird für zwei ganze Jahre verlängert, bis zum 31. Dezember 2025. Das bestätigt ein Sprecher der von den Grünen nominierten Ministerin den VN. Die Länder, die der neuen Verordnung noch zustimmen müssen, bevor sie kundgemacht werden kann, dürften sich angesichts eines Beschlusses der Landeshauptleutekonferenz darüber freuen.
„Das ist extrem zu begrüßen. Direktvergaben sind für die Region viel einfacher und es geht auch schneller als mit aufwendigen Vergabeverfahren.“
Andrea Kaufmann, Bürgermeisterin Dornbirn, Präsidentin Gemeindeverband
Und die Kommunen tun es jedenfalls. „Die Neuigkeit ist noch nicht zu uns durchgedrungen“, sagt Gemeindeverbandspräsidentin Andrea Kaufmann den VN, aber: „Das ist extrem zu begrüßen. Direktvergaben sind für die Region viel einfacher und es geht auch schneller als mit aufwendigen Vergabeverfahren.“ Und, so Kaufmann, das heiße ja nicht, dass man nicht zwei oder drei andere Angebote einholt.
Nur ob man davon erfährt, ist eine andere Frage.