Makler wehren sich gegen Anzeigenflut

Politik / 21.11.2023 • 18:30 Uhr
Makler wehren sich gegen Anzeigenflut
Fachgruppenobmann Günther Ammann kontert Nina Tomaselli von den Grünen. APA, WKV

Die Branche schießt sich auf die Grünen im Nationalrat ein.

Darum geht’s:

  • Makler wehren sich gegen Anzeigen von Nina Tomaselli.
  • Verweis auf Provisionen sei ein “Versehen” oder es waren “alten Anzeigen”, sagen die Makler.
  • Arbeiterkammer fordert weitere Gesetzesänderungen bezüglich Mietrecht.

Schwarzach Eine Branche ist im Aufruhr. Die Nationalratsabgeordnete der Grünen, Nina Tomaselli, hat zehn Makler im Land angezeigt, weil sie in ihren Inseraten eine Maklerprovision und/oder eine Vertragserrichtungsgebühr ausgewiesen haben. Die VN berichteten darüber. Jetzt wehren sich Vorarlbergs Makler. Ein ganzer Berufsstand werde öffentlich diskreditiert und kriminalisiert, ärgert sich der Fachgruppenobmann in der Wirtschaftskammer Günther Ammann. Die Arbeiterkammer fordert hingegen eine weitere Gesetzesänderung.

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Die türkis-grüne Bundesregierung hat das Mietrecht geändert. Seit Juli gilt das sogenannte Bestellerprinzip, Makler dürfen von Mietern also in der Regel keine Provision mehr verlangen. In manchen Inseraten fand sich aber noch ein Verweis auf Provisionen. Die landeseigene Hypo Immobilienagentur sprach auf VN-Anfrage von einem Versehen und löschte diesen Verweis auf der Webseite sofort. Fachgruppenobmann Ammann hätte sich von Tomaselli selbst gewünscht, die betroffenen Makler zu kontaktieren, bevor sie Anzeige erstattet. “Mitunter haben sich hier Fehler auf den Websites der Makler eingeschlichen, mitunter handelt es sich um alte Anzeigen noch vor der Gesetzesänderung und es wurde auf die Adaption vergessen. Wir wissen es leider nicht, denn Gespräch wurde keines gesucht”, sagt Ammann. Stattdessen prahle Tomaselli damit, zehn Makler angezeigt zu haben. “Damit wird ein ganzer Berufsstand öffentlich diskreditiert und kriminalisiert, da unlauteres bzw. gar rechtswidriges Arbeiten unterstellt wird, ohne sich im Vorhinein bei den angeprangerten Unternehmen zu informieren”, ist Ammann überzeugt.

“Andere Gesprächskultur”

In diese Kerbe schlägt auch Dieter Bitschnau, Spartenobmann der Sparte Information und Consulting. Er hätte gerne eine andere Gesprächskultur gesehen. “So wie sie im Land auch traditionell gehandhabt wird, nämlich sich zuerst informieren und rückfragen, bevor mit der Anzeigenkeule geschwungen wird. Die Vorgehensweise von Frau Tomaselli erinnert an Methoden des Vernaderungs- und Denunziantentums – und dies nur zur eigenen politischen Inszenierung.” Sie schrecke dabei auch vor Falschinformationen nicht zurück. Und zwar bei den Vertragserrichtungskosten.

Laut Tomaselli dürfen auch diese Kosten nicht weitergegeben werden. Sie hat deshalb auch Makler angezeigt, die Vertragsgebühren verrechnen. Sie beruft sich dabei auf eine Änderung im Maklergesetz. Darin heißt es: “Eine Vereinbarung ist dann unwirksam, soweit sie den Wohnungssuchenden zu einer Provision oder sonstigen Leistung im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Wohnungsmietvertrages an den nicht provisionsberechtigten Immobilienmakler oder an den Vermieter verpflichtet.” Die Wirtschaftskammer betont aber, dass dies nur gilt, wenn eine Wohnung in den Vollanwendungsbereich des Mietrechts fällt. Und das betrifft Wohnungen, die vor dem Juli 1953 errichtet worden sind. In Vorarlberg sind das vergleichsweise wenige. Die Kammer fragt sich deshalb, warum es der Nationalrat nicht schaffe, klare Formulierungen auf den Weg zu bringen.

Kritik auch vom Anwalt

Das betont auch Anwalt Günter Flatz, der selbst Verträge für Makler erstellt. Er betont: “Vertragserrichtungskosten sind vom Regelungsinhalt nicht umfasst. Deren Ersatz kann und wird der Vermieter weiterhin mit dem Mieter vertraglich vereinbaren, soweit sie ihm durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes tatsächlich entstehen.” Der Makler sei als Verhandlungsgehilfe des Vermieters zu sehen und muss daher den Mieter voll informieren, fährt Flatz fort. “Der Makler ist daher verpflichtet, den Mieter auch auf Vertragserrichtungskosten, welche der Vermieter mit ihm vereinbaren wird, hinzuweisen.” Allerdings sei auch klar: “Er darf jedoch nicht selbst Vertragserrichtungskosten verrechnen, um seinen Provisionsausfall teilweise auszugleichen.”

AK fordert Änderungen

Die Arbeiterkammer kritisiert deshalb, dass die Position der Mieter immer noch schwach sei. “So dürfen Vertragserrichtungskosten für die Mehrzahl der Mietverhältnisse im Ländle nach wie vor auf Mieter überwälzt werden.” Dass in Vorarlberg das Mietrecht nur bei wenigen Wohnungen voll angewendet werden kann, führe dazu, dass Vermieter und damit der Makler vorgeben kann, wer den Mietvertrag errichtet. Das sei eine Gesetzeslücke, sagt die AK. Sie hofft, dass Gerichte das in Zukunft klären, denn: “Anwälte und Notare können laut Gesetz schnell über 1000 Euro Honorar verlangen, wenn vorher keine günstigere Vereinbarung getroffen wurde. Um dies zu unterbinden, reicht die bisherige Änderung des Maklergesetzes leider nicht aus”, schreibt die Kammer. Auch die Vertragsbefristung sei ein Problem. “Angesichts der Wohnungsnot geben noch immer Makler und Vermieter die Spielregeln vor.”

Die AK fordert deshalb verpflichtende Muster-Mietverträge aus dem Justizministerium, Verbot von befristeten Mietverträgen bei gewerblichen Vermietern, eine Mietpreisbremse mit höchstens zwei Prozent Anpassung pro Jahr und ein einheitliches einfaches Mietrechtsgesetz.