“Seit Jahren” ein Thema: Sexualassistenz für Menschen mit Behinderung wird legalisiert

Politik / 06.11.2023 • 17:45 Uhr
"Seit Jahren" ein Thema: Sexualassistenz für Menschen mit Behinderung wird legalisiert
Isabelle Kölbl (r.) ist Sexualbegleiterin in der Schweiz. Sie arbeitet mit Menschen mit Behinderung. sexcare, zianlob/Getty Images Signature/Canva

Vier Parteien ändern gemeinsam das Sittenpolizeigesetz ab, Sexualassistenz soll in Zukunft in Vorarlberg ganz legal möglich sein.

Bregenz, Grosshöchstetten Es war ein langer Kampf, der nun endet: Die Arbeit von Sexualassistentinnen und Sexualassistenten wird in Vorarlberg legalisiert. Also etwa die Arbeit von Isabelle Kölbl. Die Schweizerin sorgt dafür, dass auch Menschen mit Behinderung Zugang zu sexuellen Erfahrungen erhalten. Doch sie grenzt sich dabei deutlich von „klassischer“ Sexarbeit ab, wie sie im Gespräch mit den Vorarlberger Nachrichten erklärt: „Der größte Unterschied ist, dass die vorhergehenden Abklärungen einen großen Zeitbedarf in Anspruch nehmen.“ Denn primär gelte es, herauszufinden, was die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Kunden sind.

Enge Ausnahme für strenges Sittenpolizeigesetz

Prostitution ist in Vorarlberg de facto verboten. Zwar können die Gemeinden laut Sittenpolizeigesetz gestatten, Bordelle einzurichten, tun das aber nicht. Damit können auch Sexualassistentinnen ihre Dienste in Vorarlberg bisher nicht legal anbieten. Doch das soll sich jetzt ändern. ÖVP, Grüne, SPÖ und Neos brachten einen gemeinsamen Antrag auf Änderung des Gesetzes ein: „Erheblich beeinträchtigte Personen“ – also solche, die einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent und Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe oder Pflegegeld mindestens der Stufe 4 haben – dürfen Dienstleistungen der Sexualassistenz in Zukunft in Anspruch nehmen. Und zwar in ihren eigenen privaten Räumlichkeiten.

"Seit Jahren" ein Thema: Sexualassistenz für Menschen mit Behinderung wird legalisiert
Die Landtagsabgeordneten (v.l.n.r.) Heidi Schuster-Burda (ÖVP), Vahide Aydin (Grüne), Manuela Auer (SPÖ) und Johannes Gasser (Neos) brachten den Antrag auf Änderung des Sittenpolizeigesetzes gemeinsam ein. VN/Philipp Steurer, Klaus Hartinger

Zwingende Voraussetzung ist aber, dass die Sexualassistentin „spezifisch hierfür fachlich qualifiziert ist“. Laut den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf zielen die Abgeordneten hierbei auf eine eigene Ausbildung ab, die etwa die Volkshilfe anbietet. Diese muss mindestens 32 Stunden umfassen und „grundsätzliches Wissen über die besonderen Bedürfnisse, die Einschränkungen sowie die Krankheitsbilder von beeinträchtigten Personen und deren Auswirkung auf die Sexualität“ vermitteln.

Recht auf Selbstbestimmung umgesetzt

Für Isabelle Kölbl, Geschäftsführerin von sexcare, die Sexualassistenten auch selbst in Grosshöchstetten im Kanton Bern ausbildet, ist das höchst relevant: „Die Bewerber werden auf Herz und Nieren geprüft, weil wir ja auch sicherstellen müssen, dass seitens der Sexualassistenz keine Übergriffe stattfinden.“

„Die Bewerber werden auf Herz und Nieren geprüft, weil wir ja auch sicherstellen müssen, dass seitens der Sexualassistenz keine Übergriffe stattfinden.“

Isabelle Kölbl, Sexualbegleiterin, Geschäftsführerin sexcare

Seinen Ursprung hat der Vorstoß in der UN-Behindertenrechtskonvention, die Österreich 2008 ratifizierte. Darin ist unter anderem ein Recht auf selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung festgeschrieben. Landesvolksanwalt Klaus Feurstein berichtet im Gespräch mit den VN, dass die Sexualassistenz „seit Jahren“ ein Thema sei: „Das ist eine der letzten Akten, die bei uns noch auf Papier geführt wird.“ Für ihn sei „unvorstellbar“, dass es für Menschen mit Behinderung eine Strafe gibt, „nur weil sie ein Sexualleben führen wollen.“

"Seit Jahren" ein Thema: Sexualassistenz für Menschen mit Behinderung wird legalisiert
Isabelle Kölbl arbeitet als Sexualbegleiterin in der Schweiz. sexcare

Das ist es auch für Heidi Schuster-Burda, ÖVP-Inklusionssprecherin im Landtag, die den Antrag mitunterzeichnete: „Es geht darum, dass das Recht auf Selbstbestimmung gewährleistet wird.“ Davon, dass wegen der Inanspruchnahme von Sexualassistenz in der Vergangenheit in Vorarlberg Strafen verhängt worden wären, wisse die 56-Jährige nichts – es handle sich gewissermaßen um „totes Recht“.

In dieselbe Kerbe schlägt auch Axel Renner, Leiter der Landespressestelle, der auf VN-Anfrage aus den Bezirkshauptmannschaften berichtet: Zwar würden die genauen Gründe für Bestrafungen wegen illegaler „gewerblicher Unzucht“ nicht statistisch erfasst, Erfahrungswerte würden aber nahe legen, dass Menschen mit Behinderung von dieser Regel bisher nicht betroffen waren.

„Es geht darum, dass das Recht auf Selbstbestimmung gewährleistet wird. Ich freue mich, dass das Vorhaben so breit getragen wird.“

Heidi Schuster-Burda, ÖVP-Inklusionssprecherin im Vorarlberger Landtag

Laut Isabelle Kölbl steht aber außer Streit, dass diese Dienste genutzt worden seien: „Das ist dann halt irgendwie anders, inoffiziell, abgelaufen.“ Sie selbst war an einer Arbeitsgruppe zum Thema in Götzis beteiligt, in der sie von der Rechtslage in der Schweiz berichtete – dort ist die Arbeit von Kölbl vollkommen legal.

Kein “Klubzwang” in der FPÖ, die anderen Parteien dafür

Dankbar zeigt sich Schuster-Burda über die Unterstützung aus den Parteien: „Ich freue mich, dass das Vorhaben so breit getragen wird.“ Wohl etwa auch aus der ÖVP, die laut VN-Informationen zunächst überhaupt nicht von der Liberalisierung vollständig überzeugt war, und aus Teilen der FPÖ, die den Antrag allerdings wegen interner Uneinigkeit nicht unterzeichnete.

Das bestätigt deren Inklusionssprecher, Hubert Kinz, den VN: „Ich werde für den Antrag stimmen, andere im Klub hingegen nicht.“ Das Thema sei „freigegeben“ worden, die Freiheitlichen werden also nicht einheitlich votieren müssen, wenn das Thema wohl im Dezember im Landtag landet: „Wie immer bei gesellschaftspolitischen Anliegen.“

„Für mich sind Strafen wegen der Inanspruchnahme von Sexualassistenz unvorstellbar. Die sexuelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht.“

Klaus Feurstein, Landesvolksanwalt

Und so eines ist dieses sicher. Denn, so der Landesvolksanwalt: „Die sexuelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht.”