Amtsgeheimnis adieu: „Als Bürger erhalte ich einen Hebel“

Politik / 22.10.2023 • 15:15 Uhr
Neuer Anlauf für Informationsfreiheit: Ewald Wiederin analysiert die Pläne, die Vizekanzler Kogler (l.) und Verfassungsministerin Edtstadler präsentiert haben, nüchtern. <span class="copyright">Foto: APA</span>
Neuer Anlauf für Informationsfreiheit: Ewald Wiederin analysiert die Pläne, die Vizekanzler Kogler (l.) und Verfassungsministerin Edtstadler präsentiert haben, nüchtern. Foto: APA

Informationsfreiheit: Staatsrechtler Wiederin sieht „Kulturwandel“ und unbegründete Sorgen.

SCHWARZACH. Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne unternehmen einen neuen Anlauf, das Amtsgeheimnis durch Informationsfreiheit zu ersetzen. Bei der Beurteilung muss man vorsichtig sein. Zu einem älteren, noch unter rot-schwarzer Verantwortung erstellten Entwurf hat der aus Satteins stammende Staats- und Verwaltungsrechtler Ewald Wiederin einst festgestellt, dass es zu keiner Verbesserung gekommen wäre. „Das kann man jetzt nicht mehr sagen“, betont der 62-Jährige, der an der Universität Wien lehrt, im VN-Gespräch: „Das Ärgste ist herausgenommen worden.“

Insgesamt gehe es „sehr stark um Symbolik“: „Nicht mehr Amtsgeheimnis und Geheimhaltung stehen im Vordergrund, sondern Transparenz und Zugang zu Informationen. Das ist überfällig und grundvernünftig, es ist sicherlich ein Kulturwandel, der darin zum Ausdruck kommt.“

Der Staatsrechtler Ewald Wiederin stammt aus Satteins, lehrt an der Universität Wien und gilt als einer der besten Kenner der Materie.  <span class="copyright">FOTO: BMI </span>
Der Staatsrechtler Ewald Wiederin stammt aus Satteins, lehrt an der Universität Wien und gilt als einer der besten Kenner der Materie. FOTO: BMI

Geplant sind im Wesentlichen zwei Dinge: Insbesondere Bund, Länder und Gemeinden bis zu einer Grenze von 5000 Einwohner sollen verpflichtet werden, „Informationen von allgemeinem Interesse“ von sich aus auf einer Internetseite zu veröffentlichen. Die Grenzziehung bei den Gemeinden ist laut Wiederin rechtlich „schwierig“: „Man denke nur an eine Gemeinde, die heute knapp darunter und übermorgen knapp darüber liegt.“

Wobei: Die Veröffentlichungspflicht soll in der Verfassung verankert werden. Dazu sagt der Staatsrechtler: „Das hat in einer Verfassung nichts verloren. Viele Informationen werden ohnehin schon veröffentlicht und nichts hindert, noch mehr zu tun. Wenn das so umgesetzt wird, kann jeder Streitfall darüber, was von allgemeinem Interesse ist, zu einer Verfassungsdebatte führen. Das könnte man sich ersparen.“

Worauf es ankommt

Viel wichtiger sei, was noch vorgesehen ist: Nämlich, dass „ich als Bürger einen Hebel erhalte, Informationen, die ich will, zu bekommen“. Das trifft auch Kleingemeinden: Jede Bürgerin, jeder Bürger erhält das Recht auf Zugang zu Informationen. Sie müssen erteilt werden, sofern zum Beispiel nicht datenschutzrechtliche Gründe dagegensprechen.

Gerade Kleingemeinden haben die Sorge, dass sie damit überfordert werden könnten. Sogar Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hat davor gewarnt, dass „Querulanten“ die Verwaltung lahmlegen könnten. Doch Wiederin beruhigt: „Querulanten gibt es. Aber die gibt es schon heute. Ich sehe keinen großen Unterschied zwischen Auskunftsbegehren nach dem bestehenden Auskunftspflichtgesetz und künftigen Begehren nach dem Informationspflichtgesetz. Beide müssen beantwortet werden. Es mag sein, dass es eine Zeit lang turbulenter zugehen wird, wie bei jeder neuen Regelung. Aber das wird sich wieder legen.“

Die Sorge von Gemeinden, durch Informationsbegehren überlastet zu werden, ist nach Ansicht von Wiederin unbegründet. <span class="copyright">Foto: APA</span>
Die Sorge von Gemeinden, durch Informationsbegehren überlastet zu werden, ist nach Ansicht von Wiederin unbegründet. Foto: APA

Wie sich überhaupt vieles erst einspielen muss: Was genau dem Recht auf Zugang zu Information unterliegt und was nicht, könne im Detail nicht geregelt werden, so Wiederin. Das müsse über die kommenden Jahre erst ausjudiziert werden. Wie? Wer eine Auskunft will, soll eine solche weitgehend formlos beantragen können. Wird sie verweigert, gibt es die Möglichkeit, zu einem Verwaltungsgericht zu ziehen – „ohne nennenswerte Kosten“, wie Wiederin betont.

In Deutschland gibt es Informationsfreiheitsbeauftragte, die den Bürgern helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Für Österreich sind sie nicht vorgesehen. Laut Wiederin ist das vertretbar: „Natürlich ist es eine Möglichkeit, Informationsfreiheitsbeauftragte einzuschalten. Das liegt im Trend, Bürokratie immer mehr mit Gegenbürokratie zu konfrontieren. Damit sollten wir aber nicht übertreiben. Sonst gibt es mehr Beauftragte für diverse Fragen als Leute, die den Karren schieben.“ Abgesehen davon seien zur Durchsetzung des Rechts auf Information Verwaltungsgerichte wirkungsvoller als Informationsfreiheitsbeauftragte.