Barrieren im Alltag: Wenn sich niemand zuständig fühlt

Politik / 11.10.2023 • 18:45 Uhr
Barrieren im Alltag: Wenn sich niemand zuständig fühlt
Behindertenanwältin Christine Steger beklagt gerade das fehlende Übernehmen von Verantwortung der Gemeinden im Bereich der Bildung. APA, VN

Am Donnerstag trifft sich der Monitoring-Ausschuss der Landesvolksanwaltschaft in Feldkirch. Zur Debatte steht die Barrierefreiheit in und durch die Gemeinden, etwa in Kindergärten und Schulen.

Darum geht’s:

  • UN-Behindertenrechtskonvention nicht ausreichend umgesetzt
  • Gemeinden sind oft unzureichend auf Menschen mit Behinderung eingestellt
  • Ausbildungs- und Unterstützungssystem für Menschen mit Behinderung mangelhaft

Feldkirch Wie steht es um die Wahrung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderung in den Vorarlberger Gemeinden? Geht es nach der Bundesbehindertenanwältin Christine Steger, gibt es klaren Verbesserungsbedarf.

6. öffentliche Sitzung des Vorarlberger Monitoring-Ausschusses

Thema „Inklusion in den Vorarlberger Gemeinden“
Wann: 12. Oktober 2023, 14:00 bis 17:30 Uhr

Wo: Saal der Arbeiterkammer Feldkirch – Widnau 4, 6800 Feldkirch

Seit dem Nationalfeiertag 2008 ist in Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Sie garantiert die Rechte von Menschen mit Behinderung und schuf einen Monitoring-Ausschuss, welcher sich am Donnerstag in einer öffentlichen Sitzung im Sitz der Arbeiterkammer in Feldkirch mit dieser Frage beschäftigt. „Es ist immer die Frage, wer fühlt sich zuständig und wer wäre es tatsächlich“, fasst Steger die Problematik im Umgang mit Gemeinden zusammen. Dies beginnt bei der Schulung von Gemeindebediensteten und endet bei barrierefreien Schwimmbädern.

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Dies zeigt sich gerade in der Bildung, angefangen beim Kindergarten. Gerade hier hätten die Gemeinden viel Gestaltungsspielraum, wenn es um die inklusive Gestaltung geht. Oft ist die Antwort aber, wegen einem Kind baue man nicht alles um. „Aber es geht ja nicht nur um das eine Kind, um das geht es natürlich schon auch, aber ebenso geht es um alle anderen Kinder“, verwehrt sich Steger. „Grundsätzlich geht es um die Frage, nimmt man Menschen mit Behinderung als integralen Bestandteil der Gemeinde wahr oder nicht?“, fasst sie die Problemlage zusammen. Dies ende nicht bei jungen Familien, für die man auch Kinderbetreuung schaffen müsse. „Warum also nicht gleich eine inklusive Kinderbetreuung? Weil als Bürgermeister bin ich für alle zuständig.“ Und barrierefreie Orte bedeuten auch altersgerechte Orte. Doch in ganz Österreich herrsche die Mentalität vor, dass bei Menschen mit Behinderung in erster Linie die anderen zuständig sein sollten.

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Beim Kompetenzwirrwarr im Schulwesen werde dies erst recht nicht besser. Gibt es eine wahre Wahlfreiheit zwischen einer Regelschule und dem Sonderpädagogischen Zentrum, das es in dieser Form eigentlich anhand der Konvention nicht mehr geben sollte? Besteht Barrierefreiheit, wird Nachmittagsbetreuung angeboten? Gibt es ausreichend Unterstützungspersonal, um ein gemeinsames Aufwachsen aller Kinder zu ermöglichen? Hier bestehe die Möglichkeit der Gemeinden, nachzubessern und Verantwortung zu übernehmen im Sinne der Konvention. „Ich bin dafür, dass Sonderschulbedingungen an allen Schulen herrschen. Und ich verstehe Eltern, die sagen, bevor mein Kind in der Regelschule keine ausreichende Unterstützung erhält, gebe ich es in die Sonderschule, wo alles gebündelt ist“, betont Steger. „Das natürliche Biotop von Kindern mit Behinderung sind aber nicht zwingend andere Kinder mit Behinderung.“ Hinzu kommt, dass auf die SPZ oft die Werkstätte und die Berufsunfähigkeit für den jungen Menschen folgt. Ob sich dies mit der Ausbildungspflicht bis 25 ändert, ist dahingestellt. Bedarfsgerechte Chancengleichheit ist in diesem System jedoch kaum gegeben.

Schlussendlich sei es immer noch oft so, dass zwar oft Integration oder gar Inklusion draufstehe, aber man dennoch sich auf die Hinterfüße stellen müsse, wolle man diese wirklich haben. Tatsächlich gehe es um die bedarfsgerechte, situationsabhängige Unterstützung durch das gesamte Leben, abseits von allgemeinen Kategorien wie Behinderungsgraden einer Verwaltungslogik.