Finanzausgleich: Erleichterung und Harmonie nach Einigung auf Milliardenfonds

2,4 Milliarden Euro zusätzlich für Länder und Gemeinden: Zum neuen Zukunftsfonds gibt es aber trotzdem noch offene Fragen um die genauen Ziele und die genauen Sanktionen.
Wien, Bregenz Erleichterung macht sich breit. Bei Magnus Brunner, der seinen ersten Finanzausgleich unter Dach und Fach brachte. Bei Johannes Rauch, der es schaffte, die Verhandlungen zu größten Teilen auf die Gesundheitsreform zu trimmen und von deren Erfolg er überzeugt ist. Bei Markus Wallner und Andrea Kaufmann, die Länder und Gemeinden bei den Gesprächen vertraten und zusätzliches Geld fixieren konnten: 2,4 Milliarden Euro mehr sollen es jährlich werden.
Also ist Zeit für Harmonie. Bereits bei der Stellungnahme für die Presse am Dienstag, in der die Grundsatzeinigung verkündet wurde, war die zu spüren. Finanzminister Brunner bedankte sich „für die konstruktiven Gespräche ganz herzlich“ und die „Vernunft von allen Seiten“, Landeshauptmann Wallner sah einen guten „Schulterschluss“ zwischen den Gebietskörperschaften. In diesem Ton ging es heute nach dem Ministerrat weiter, Brunner bedankte sich bei Gesundheitsminister Rauch mehrmals, wobei sie einander auf offener Bühne betont duzten; sein Gegenüber von den Grünen freute sich über den „Kraftakt“.

Zwei Drittel an Ziele geknüpft
Kernpunkt für den neuen Finanzausgleich ist der sogenannte Zukunftsfonds, der 1,1 Milliarden Euro jährlich umfasst und aus dem Gelder zweckgebunden in verschiedene Bereiche gesteckt werden sollen – etwa in die Elementarpädagogik und den Klimaschutz. Die Auszahlung von zwei Drittel des Geldes soll daran geknüpft sein, dass Länder und Gemeinden Ziele erreichen. Welche das sein sollen, ist aber ebenso offen (der Bund betont, diese konsensual ausarbeiten zu wollen) wie mögliche Sanktionen bei Nichterreichung. Brunner blieb vage: „Es wird natürlich darauf geschaut im Zuge der nächsten fünf Jahre, wie die Ziele eingehalten werden.“ Wichtig sei aber „der gemeinschaftliche Zugang“ und dass es nicht von vornherein Misstrauen gebe.

Misstrauen hat Brunner aber gegenüber der Art und Weise, wie die Länder und Gemeinden das Verhandlungsergebnis darstellen. Weil der Zukunftsfonds valorisiert und auch für die übernächste Finanzausgleichsperiode ab 2028 festgeschrieben werden soll, spricht Markus Wallner von einer automatischen Veränderung der vertikalen Verteilung des Steueraufkommens. Circa zwei Prozent sollen sich dadurch in Richtung der Länder und Gemeinden verschieben. Brunner will von solch einem Automatismus nicht sprechen, weil das Geld mit Zielen verknüpft wird.
80 Millionen für Vorarlberg
Aus dem Zukunftsfonds sollen rund 80 Millionen Euro jährlich nach Vorarlberg fließen. „Circa die Hälfte ist für die Kinderbetreuung reserviert“, sagt Wallner. Damit könne dann auch der laufende Betrieb und der Ausbau von Öffnungszeiten und in die Fläche finanziert werden – das war den Ländern mit bereits gut ausgestatteter Elementarpädagogik ein Anliegen.
„Wie dieses Geld in Vorarlberg verteilt wird, werden wir intern zwischen Land und Gemeinden verhandeln. In den nächsten Wochen setzt man sich zusammen.“
Markus Wallner (ÖVP), Landeshauptmann Vorarlberg
Dornbirns Bürgermeisterin Kaufmann kann mit dieser Lösung gut leben: „Hätten wir die vertikale Verteilung verändert, wären wir von der Wirtschaftssituation abhängig. Mit dem Zukunftsfonds bekommen wir einen fixen, wertgesicherten Betrag.“ Wichtig sei für die Gemeinden aber, dass es keine großen Vorgaben gibt. Wie diese Ziele genau ausschauen, verhandelt der Bund mit jedem Land individuell – je nach Ausgangssituation. Darüber, dass sich das alles bis Jahresende ausgeht, waren die Verhandlungspartner zuversichtlich.
„Hätten wir jetzt die vertikale Verteilung verändert, wären wir von der Wirtschaftssituation abhängig. Mit Zukunftsfonds bekommen wir einen fixen wertgesicherten Betrag.“
Andrea Kaufmann (ÖVP), Bürgermeisterin Dornbirn, Vizepräsidentin Gemeindebund
Für den Gesundheitsbereich gibt es jährlich durchschnittlich 973 Millionen Euro mehr von Bundesseite. Davon fließen 300 Millionen pro Jahr in den niedergelassenen Bereich, 603 Millionen Euro sind für Spitalsambulanzen sowie für Strukturreformen vorgesehen. Weiteres Geld gibt es etwa für die Digitalisierung und für Impfungen.
ÖGK ortet zu wenig Geld
Für den Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), Andreas Huss, ist das aber zu wenig, um die anstehenden Probleme in der Gesundheitsversorgung zu lösen. Ein moderner, einheitlicher Leistungskatalog sei mit diesem Finanzrahmen unmöglich umsetzbar, sagt Huss. „Mit dem nun auf dem Tisch liegenden Paket sind diese Ziele nicht erreichbar.“ Rauch wies die Kritik zurück: Denn die Regierung würde das erste Mal überhaupt Geld zur Verfügung stellen aus Steuermitteln, um den Ausbau der Kassenarztstellen des niedergelassenen Bereichs in Richtung Gesamtvertrag zustande zu bekommen. Dabei gehe es um 300 Millionen Euro pro Jahr.

Ziel sei gewesen, die Spitalsambulanzen zu entlasten und im Gegenzug die niedergelassene Versorgung massiv auszubauen. Auch hätten die niedergelassenen Arztstellen – vorrangig in Primärversorgungszentren – um 500 Stellen erweitert werden sollen. Selbstständige Ambulatorien und Facharztzentren mit längeren Öffnungszeiten sollten dafür sorgen, dass weniger Menschen die Spitalsambulanzen aufsuchen müssen als bisher. Dafür hätte die Sozialversicherung rund 800 Mill. Euro an Steuermitteln jährlich benötigt, argumentierte Huss. Das auf dem Tisch liegende Paket setze jedoch „deutlich andere Prioritäten“.
„Der Zukunftsfonds nimmt den Ländern natürlich einen Gestaltungsspielraum. Aus Bundesperspektive ist das aber verständlich.“
Verfassungsjurist Peter Bußjäger (Universität Innsbruck), Direktor Institut für Föderalismus
Für den Juristen ein vernünftiger Kompromiss
Verfassungsjurist Peter Bußjäger spricht in einer ersten Reaktion von einem vernünftigen Kompromiss, der aus seiner Sicht zustande gekommen sei. „Man ist auf konsensualem Weg zur Lösung gekommen“, sagt er den VN. Die Ziele für den Zukunftsfonds und mögliche Konsequenzen bei Nicht-Erreichen könnten im Rahmen einer 15a-Vereinbarung fixiert werden.

Aus Sicht des Föderalisten sei das Konzept aber „nicht sehr erfreulich“, sagt Bußjäger, Direktor des Instituts für Föderalismus. „Das nimmt den Ländern natürlich einen Gestaltungsspielraum. Aus der Perspektive des Bundes ist das aber verständlich. Der möchte konkrete Gelder an konkrete Investitionen knüpfen.“ Karoline Mitterer, Ökonomin am Zentrum für Verwaltungsforschung, sagte zuletzt den VN, dass es nicht reiche, „einfach nur irgendwelche Ziele zu definieren, sondern es müssen auch die Rahmenbedingungen – etwa rechtliche – passen“.