Welche Grenzgänger beim Kinderbetreuungsgeld außen vor sind

Politik / 29.09.2023 • 10:00 Uhr
Welche Grenzgänger beim Kinderbetreuungsgeld außen vor sind
Aus der Sicht von manchen Grenzgängern ist noch nicht alles gut in Sachen Kinderbetreuungsgeld. VN, Canva

Vor einer Woche verkündete die Bundespolitik stolz die Lösung des Problems. Doch es ist nicht allen geholfen.

Darum geht’s:

  • Grenzgänger erhalten nun auch Kinderbetreuungsgeld.
  • Personen mit Hauptwohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein bleiben jedoch ausgenommen.
  • Die Regelung wird von betroffenen Familien kritisiert und es gibt laufende Klagen.

Bregenz Vor einer Woche feierte die Bundespolitik ihren Erfolg für die Grenzgänger aus Vorarlberg: Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) wurde eine Gesetzeslücke geschlossen, die viele Grenzgängerfamilien seit Februar um das Familienbetreuungsgeld umfallen ließ. Es gibt aber weiterhin Familien, die sich hängen gelassen fühlen.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Nun erhalten Familien auch Kinderbetreuungsgeld, wenn “für dieses Kind nur deswegen kein Anspruch besteht, weil Anspruch auf eine gleichartige Leistung aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz besteht und diese tatsächlich bezogen wird”. Davon profitieren nun Grenzgängerfamilien, in denen das zweite Elternteil gar nicht oder nur geringfügig in Österreich beschäftigt ist.

“Viele Betroffene hatten über Monate hinweg Existenzängste und wurden in Ungewissheit gehalten. Der Landeshauptmann hätte sofort einschreiten müssen”, klagt Mario Leiter (SPÖ). Entsprechend war im Sommer bereits ein Antrag in Ausarbeitung, der nun jedoch von den Entwicklungen überholt wurde. “Aus unsrer Sicht fehlte hier jegliches Fingerspitzengefühl für die ernste Situation der Betroffenen.”

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Nicht bezugsberechtigt bleiben jedoch Personen, auch jene mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die über einen Hauptwohnsitz in der Schweiz oder in Liechtenstein verfügen – wie Sandra Troll, die Tochter von Birgit Dickbauer. In der Schweiz, Liechtenstein, Spanien und Malta gibt es bislang keine vergleichbare Leistung, daher auch keine Ersatz- oder Ausgleichszahlungen durch Österreich. “Du arbeitest hier, bist in Österreich versichert und Staatsbürger. Aber weil dein Bett und Tisch drüben sind, lässt man dich hängen”, ist die 56-Jährige entsprechend enttäuscht. Gescheitert ist es aus ihrer Sicht an mangelndem Durchblick und Interesse auf Bundesebene, nicht am Einsatz der Landespolitik. “Es geht um Familien, um Kinder”, hat sie kein Verständnis für diesen blinden Punkt der Gesetzesreparatur. Schließlich arbeiten diese Menschen in Österreich, zahlen dementsprechend Abgaben und Steuern in das heimische System ein. Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld haben sie jedoch keinen. “Sie sind genauso Mütter, die das Geld benötigen. Aber man lässt sie einfach im Stich.”

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Im November traf der OGH das folgenschwere Urteil, im Februar wurde es von der Krankenkasse im Auftrag des dem Bundeskanzleramt zugeordneten Familienministerium umgesetzt. Eine Information der betroffenen Mütter blieb aus – selbst wenn der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld abgelehnt wird, bekommt man bislang meist keinen schriftlichen Bescheid. Entsprechend stehe man plötzlich da, das Kind unversichert, und wisse nicht davon.

Langer Instanzenweg

Wie viele Frauen dies betrifft, lässt sich nur schwer abschätzen. “Es gibt gar nicht so wenige Grenzgängerinnen nach Österreich”, erklärt Alexander Nussbaumer von der Arbeiterkammer Vorarlberg. Diese klagt für mehrere betroffene Familien gegen die aktuelle Regelung der Bundesregierung. Eine schnelle Entscheidung ist nicht zu erwarten, da beide Seiten voraussichtlich bis zum OGH die Frage ausfechten werden. Gleichzeitig ist die Gesetzeslage im dauernden Wandel. So will Liechtenstein mit kommendem Jahr ein Elterngeld einführen, welches eventuell als vergleichbare Leistung gelten könnte. Doch für die Frauen in der Schweiz wie Sandra Troll ändert dies nichts.