Kalte Progression: So verteilt die Bundesregierung 1,2 Milliarden Euro, die Arbeiterkammer sieht immer noch „Verbesserungspotenzial“

Politik / 15.09.2023 • 17:00 Uhr
Gemeinsam mit dem Grünen Johannes Rauch (l.) präsentierten Karl Nehammer und Magnus Brunner (r., ÖVP), was mit dem verbleibenden Drittel aus der Kalten Progression passiert. <span class="copyright">APA/Eva Manhart</span>
Gemeinsam mit dem Grünen Johannes Rauch (l.) präsentierten Karl Nehammer und Magnus Brunner (r., ÖVP), was mit dem verbleibenden Drittel aus der Kalten Progression passiert. APA/Eva Manhart

Nachdem die Bundesregierung oft das Ende für die Kalte Progression zelebriert hatte, präsentierte sie nun, wie ein Teil der Mittel eingesetzt werden soll.

Wien „Die Kalte Progression wird abgeschafft.“ So oft wie wohl keinen anderen nahmen Bundeskanzler und Finanzminister in den vergangenen zwölf Monaten diesen Satz in den Mund, um die Arbeit der Bundesregierung gegen die Teuerung zu bekräftigen. Und das taten sie auch heute wieder. Bei einem gemeinsamen Pressetermin mit Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) bekundeten Magnus Brunner und Karl Nehammer (ÖVP) ihren Stolz über diese Maßnahme. Oder wie es der Regierungschef ausdrückte: „Es ist ein guter Tag für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.“

Stichwort: „Kalte Progression“

Bei der Kalten Progression handelt es sich um eine schleichende Steuererhöhung: Werden Löhne und Pensionen angehoben, die Grenzbeträge für die unterschiedlichen Steuerstufen daran aber nicht angepasst, sind Gehaltserhöhungen irgendwann mit einem Sprung in eine höhere Steuerstufe verbunden – obwohl damit etwa nur die Inflation hätte abgegolten werden sollen. Ein Teil des Effekts verpufft. Deshalb beschloss das Parlament im vergangenen Jahr, die Steuerstufen ab 2023 an die Inflationsrate anzupassen – nachdem das zuletzt im Nationalratswahlkampf alle Parteien wiederholt forderten.

Der Gesetzgeber ließ der Bundesregierung aber einen gewissen Spielraum: Alle Steuerstufen werden nur um zwei Drittel der durchschnittlichen Inflationsrate angepasst, mit dem restlichen Drittel sollen laut Gesetz „Entlastungsmaßnahmen für Bezieher von Einkünften, vor allem im Bereich der Einkommensteuer“ beschlossen werden.

Denn das „verbleibende Drittel“ wird für Bezieher von Einkünften bis in die Mittelschicht hinein aufgewandt: Die frei zur Verfügung stehenden 1,2 Milliarden Euro werden zur Entlastung der niedrigen und mittleren Einkommen verwendet. Zusätzlich sollen Familien steuerlich entlastet werden, mit der Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden werden außerdem steuerliche Anreize für Mehrarbeit gesetzt.

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Konkret wird der Einstiegssteuersatz kommendes Jahr um 9,6 Prozent auf 12.816 Euro angehoben, die nächsten drei Tarifstufen werden gestaffelt erhöht. Und weil der größte Teil der Kalten Progression – die „anderen beiden Drittel“ – automatisch auf alle Steuerklassen verteilt wird, profitieren auch die Bestverdiener des Landes: Der höchste Steuersatz von 50 Prozent (abgesehen vom Spitzensteuersatz von 55 Prozent bei jährlichen Einkünften ab einer Million Euro) erhöht sich von 93.120 Euro auf 99.266. Auch in dieser Stufe handelt es sich um eine Steigerung von 6,6 Prozent.

„Wir können mit der Entscheidung leben, es gibt jedoch immer Verbesserungspotenzial. Die Steuern müssen weiter gesenkt werden, um Druck aus den Kollektivvertragsverhandlungen zu nehmen.“

Bernhard Heinzle, Präsident Arbeiterkammer Vorarlberg

Der Präsident der Vorarlberger Arbeiterkammer, Bernhard Heinzle, spricht von einem „vernünftigen Plan der Bundesregierung“. Unter anderem durch die sozial gestaffelte Erhöhung der einzelnen Steuerstufen würden vor allem „Arbeitnehmer:innen mit niedrigem und mittlerem Einkommen, Pensionist:innen sowie Kinder und Familien“ erreicht, sagt Heinzle. „Also Gruppen, die in erster Linie unter der aktuellen Teuerung leiden.“ Im VN-Gespräch präzisiert er: „Wir können mit der Entscheidung leben, es gibt jedoch immer Verbesserungspotenzial.“ Es gelte, die Einkommensteuer weiter zu senken „und damit Druck aus den Kollektivvertragsverhandlungen zu nehmen“, sagt er. Keine Lösung sei, auf wegen der Inflation aus Sicht der Arbeiterkammer notwendige Lohnerhöhungen zu verzichten, und auch die Arbeitgeber hätten laut Heinzle keine große Freude damit: „Die Regierung hätte die Möglichkeit, mit beiden Sozialpartnern an Lösungen zu arbeiten.“

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Gegen den Arbeitskräftemangel und für mehr Leistung

Um die Leistung von Überstunden zu belohnen, soll der monatliche Freibetrag dauerhaft von 86 Euro auf 120 Euro angehoben werden. Zeitlich befristet wird in den kommenden zwei Jahren zudem der monatliche Freibetrag für 18 Überstunden auf 200 Euro im Monat erhöht. Der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrags für Selbstständige wird angehoben. Auch die Freibeträge für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit steigen. Zudem werden 2021 befristet eingeführte Homeoffice-Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dauerhaft verlängert. Mit den Maßnahmen will die Regierung nach eigenen Angaben den Arbeitskräftemangel bekämpfen und positive Leistungsanreize schaffen. Die Entlastung der Familien soll der Kinderarmut entgegenwirken. Dazu wird der Kindermehrbetrag von 550 Euro auf 700 Euro angehoben. Verdoppelt werden soll zudem der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung und die Inanspruchnahme von Betriebskindergärten ausgeweitet werden.

„Wir geben den Menschen das Geld zurück, das ihnen die Inflation nimmt. […] Konkret bedeutet das: mehr Lohn, aber nicht mehr Steuern.“

Magnus Brunner (ÖVP), Finanzminister

Kritik kam von der Opposition: SPÖ-Finanzsprecher Kai Jan Krainer kritisierte das „ausufernde Selbstlob der Regierung“, obwohl das „Trostpflaster“ der Abschaffung der Kalten Progression „das Regierungsversagen bei der Inflation nicht kompensieren“ könne. Die Neos warfen der Regierung eine „So-tun-als-ob-Politik“ vor. Die Abschaffung der Kalten Progression sei keine Entlastung, sondern „nur der seit Jahrzehnten überfällige Verzicht auf eine zusätzliche Belastung“, beklagt der Dornbirner Gerald Loacker, Wirtschaftssprecher der Neos, in einer Aussendung: Österreich bleibe weiterhin „ein absolutes Hochsteuerland“. Das kritisierte auch die FPÖ und sprach von einem „Taschenspielertrick“ der Regierung. Die Kalte Progression sei nicht abgeschafft, sondern nur um zwei Drittel reduziert worden.

Rechenbeispiele

So wirkt sich laut Finanzministerium die Abschaffung der Kalten Progression und die heute vorgestellte Verteilung auf verschiedene Personen aus:

– Ein Angestellter ist in einer Stahlfabrik im Schichtbetrieb beschäftigt und arbeitet pro Monat zusätzlich 20 Überstunden. Er erhält ein monatliches Bruttogehalt (ohne Überstunden und Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen) in der Höhe von 3666,15 Euro.

Gesamtentlastung: 1.208 Euro

– Eine alleinerziehende Angestellte hat zwei Kinder unter 18 Jahren.

Sie erhält ein monatliches Bruttogehalt in der Höhe von 1650 Euro.

Gesamtentlastung: 706 Euro

– Ein Pensionist erhält eine durchschnittliche monatliche Brutto-Pension in der Höhe von 1.825,70 Euro.

Gesamtentlastung: 664 Euro