VN-Hintergrund: So sieht die Lösung im Koalitionsstreit rund um offene Postenbesetzungen aus

Politik / 11.09.2023 • 19:15 Uhr
VN-Hintergrund: So sieht die Lösung im Koalitionsstreit rund um offene Postenbesetzungen aus
Sabine Matejka (o.) oder Christian Filzwieser (u.)? Wer darf in das Bundesverwaltungsgericht einziehen? APA/Roland Schlager, Helmut Fohringer

Nach bisher unbestätigten VN-Informationen zeichnet sich rund um die Besetzung von Bundesverwaltungsgericht und Bundeswettbewerbsbehörde eine Lösung ab.

Wien Nach bisher unbestätigten VN-Informationen soll Christian Filzwieser der neue Favorit auf den Posten des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts sein. Das kommt insofern überraschend, als die Personalkommission eigentlich Sabine Matejka zur bestgeeigneten Kandidatin erkor. Sie ist Vorsteherin des Bezirksgerichts in Wien-Floridsdorf und bis vor kurzem Präsidentin der Richtervereinigung. Filzwieser ging aus dem Auswahlverfahren nur als Drittgereihter hervor. Mehrere Personen aus Justizkreisen sagen nun aber zu den VN, dass Filzwieser aus einem Koalitionsstreit als Kompromisslösung hervorgegangen sei. Von dieser Variante sprechen laut VN-Informationen etwa hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsparteien.

Filzwieser ist seit Oktober 2022 Leiter der für Asylangelegenheiten zuständigen Gruppe im Innenministerium. Zuvor war er ab 2014 selbst Richter am Bundesverwaltungsgericht. Über die Möglichkeit, dass er zum neuen Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts ernannt wird, berichtet heute auch der ORF.

Christian Filzwieser könnte aus dem Innenministerium wieder zurück an das Bundesverwaltungsgericht wechseln. Das wurde den VN von mehreren Personen aus Justizkreisen zugetragen. <span class="copyright">APA/Helmut Fohringer</span>
Christian Filzwieser könnte aus dem Innenministerium wieder zurück an das Bundesverwaltungsgericht wechseln. Das wurde den VN von mehreren Personen aus Justizkreisen zugetragen. APA/Helmut Fohringer

“Zuversichtlich, dass zeitnah”

Seit fast 300 Tagen wird das Bundesverwaltungsgericht, das größte Gericht Österreichs, nur interimistisch geleitet, weil sich die Bundesregierung bisher nicht auf eine Nachfolge für den seit Dezember pensionierten Harald Perl einigen konnte. Die Personalkommission hatte bereits im Februar einen Vorschlag erstattet. Diese war etwa mit Christoph Grabenwarter, dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Clemens Jabloner, dem ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes und Justizminister in der Bundesregierung von Übergangskanzlerin Brigitte Bierlein, sowie Elisabeth Lovrek, Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, hochkarätig besetzt. ÖVP und Grüne einigten sich bisher aber nicht auf einen Besetzungsvorschlag an den Bundespräsidenten.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Doch das könnte sich nun ändern. Vor zehn Tagen kommunizierten Sprecher von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und dem fachlich zuständigen Beamtenminister, Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), erstmals eine etwas angepasste Stellungnahme zum Thema: “Die Koalitionspartner sind zuversichtlich, zeitnah ein Ergebnis bekannt geben zu können.” Bisher war in beiden Parteien nämlich immer von innerkoalitionären “Uneinigkeiten” die Rede. Bis jetzt.

Clemens Jabloner (r.) war Vorgänger von Alma Zadić (l.) im Justizministerium und Teil der Personalkommission für das Bundesverwaltungsgericht. <span class="copyright">APA/Herbert Neubauer</span>
Clemens Jabloner (r.) war Vorgänger von Alma Zadić (l.) im Justizministerium und Teil der Personalkommission für das Bundesverwaltungsgericht. APA/Herbert Neubauer

Bundeswettbewerbsbehörde im Abtausch

Hintergrund der Besetzung ist die Bundeswettbewerbsbehörde. Diese leitet aktuell die stellvertretende Vorständin, Natalie Harsdorf-Borsch, interimistisch. Eine Personalkommission im zuständigen Wirtschaftsministerium hatte aber den ÖVP-nahen Michael Sachs als bestgeeigneten Kandidaten vorgeschlagen. Diesen lehnen Grüne – auch unter dem Verweis auf ein Gutachten, wonach er für den Posten nicht geeignet sei – kategorisch ab, daran gebe es auch nichts zu rütteln. Gleichzeitig zeigte sich die ÖVP mit der Wahl von Matejka für das Bundesverwaltungsgericht unzufrieden. Die Lösung könnte nun sein, die zweitgereihte Harsdorf-Borsch auf Wunsch der Grünen in der Bundeswettbewerbsbehörde zu belassen, Sabine Matejka könnte dafür ihren Posten am Bundesverwaltungsgericht nicht antreten.

Sabine Matejka dürfte - trotz bester Reihung - bei der Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts den Kürzeren ziehen. <span class="copyright">APA/Helmut Fohringer</span>
Sabine Matejka dürfte - trotz bester Reihung - bei der Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts den Kürzeren ziehen. APA/Helmut Fohringer

Die für das Gericht zuständige Justizministerin Alma Zadić (Grüne) hatte dem “Standard” in einem Interview im Oktober 2022 noch gesagt, dass die oder der Erstgereihte aus der Personalkommission auch bestellt werden solle. Damals war die Entscheidung noch offen, sie sagte aber: “Für mich ist klar, dass der oder die Erstgereihte nominiert werden soll. Das ist das einzige Kriterium, das für mich zählt.” Aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips im Ministerrat wird auch sie einem Vorschlag an den Bundespräsidenten zustimmen müssen. Eine Nachfrage bei Zadić’ Sprecher, ob das Prinzip, dass nur die Erstgereihte zum Zug kommen solle, weiterhin gelte, blieb bis zuletzt unbeantwortet. In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung zum Thema führte Kogler aus, dass das Gutachten der Kommission “lediglich als Empfehlung zu verstehen” sei.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Bundespräsident verweist auf eine “klare Empfehlung”

Sowohl der Grüne Klub als auch das zuständige Beamtenministerium verwiesen auf die Stellungnahme beider Regierungsparteien von vor zehn Tagen. Wann eine “zeitnah” zu erfolgende Besetzung noch “zeitnah” ist, blieb dabei offen. Dass das Thema bereits am kommenden Mittwoch auf der Tagesordnung der Regierungssitzung landet, hielten aber auch einige Beobachter für möglich.

Beamtenminister Werner Kogler ist für das Ausschreibungsverfahren des Bundesverwaltungsgerichts zuständig. <span class="copyright">APA/Georg Hochmuth</span>
Beamtenminister Werner Kogler ist für das Ausschreibungsverfahren des Bundesverwaltungsgerichts zuständig. APA/Georg Hochmuth

Auch der Bundespräsident, der die Ernennung schlussendlich durchführen muss, äußerte sich bereits im Mai zur Besetzung: „Alexander Van der Bellen sieht den langen Zeitraum bei der Besetzung von Schlüsselstellen der Republik sehr kritisch. Im Fall des Bundesverwaltungsgerichts scheinen alle Voraussetzungen für eine rasche Besetzung gegeben“, teilte ein Sprecher den Vorarlberger Nachrichten damals in einer ungewöhnlich scharfen Stellungnahme mit.

Der lange Zeitraum der Nichtbesetzung schade „dem Ansehen dieses wichtigen Amtes und trägt nicht zur Stärkung des Vertrauens in zentrale Institutionen in unserem Land bei“, so der Vertreter der Präsidentschaftskanzlei weiter: „Die Regierung ist gut beraten, hier rasch eine Entscheidung zu treffen.“ Auf Nachfrage betont der Sprecher, dass diese Stellungnahme aus der Hofburg immer noch gelte: Die Kommission habe eine klare Empfehlung ausgesprochen. In dieser Empfehlung war Matejka erstgereiht, laut Gesetz sind der Bundesregierung aber drei Personen vorzuschlagen.

Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat die neue Präsidentin oder den neuen Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts schließlich zu ernennen. <span class="copyright">APA/Roland Schlager</span>
Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat die neue Präsidentin oder den neuen Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts schließlich zu ernennen. APA/Roland Schlager

Zunächst langjähriger Richter

In einem Interview mit dem hausinternen Magazin des Innenministeriums aus dem März spricht Christian Filzwieser davon, dass er “die Rechtsstaatlichkeit und die Integrität des Verwaltungshandelns” immer hochhalten werde, zumal dadurch “das gesamte Staatswesen” profitiere und dies “gerade in einem derart sensiblen Bereich wie dem Migrationswesen” besonders wichtig sei.

Die Asylantrags-Zahlen würden Österreich aber vor Herausforderungen stellen: “Dies zeigt, dass das europäische Asyl- und Migrationssystem nicht (von allen Mitgliedstaaten) hinreichend effektuiert wird, was nicht nur zu einer enormen Belastung des hiesigen Asylsystems führt, sondern auch ein Sicherheitsproblem für die gesamte EU darstellt.”