Nicht einmal die Hälfte aller Vorarlberger Mietverhältnisse von Preisdeckel umfasst

Politik / 30.08.2023 • 21:30 Uhr
Vor allem der öffentliche und gemeinnützige Wohnbau ist vom angekündigten Mietpreisdeckel umfasst. <span class="copyright">APA/Harald Schneider</span>
Vor allem der öffentliche und gemeinnützige Wohnbau ist vom angekündigten Mietpreisdeckel umfasst. APA/Harald Schneider

Die Regierungsparteien schlagen eine Preisbremse für alle “geregelten” Mietverhältnisse vor, also etwa für Genossenschaftswohnungen. Die sind in Vorarlberg rarer als im restlichen Österreich.

Wien Wer in einer Wohnung mit gesetzlich geregeltem Mietverhältnis – also etwa im gemeinnützigen Wohnbau – lebt, darf künftig mit Mieterhöhungen von höchstens fünf Prozent pro Jahr rechnen, außerdem sollen die Mieten nur einmal jährlich erhöht werden. Diesen Mietpreisdeckel präsentierten Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) und sein Vize Werner Kogler (Grüne) am Mittwoch im Kanzleramt. Gelten soll die Regelung in den kommenden drei Jahren. Außerdem sollen auf kommunaler Ebene eingeholte Gebühren sowie die Preise für das Klimaticket und die Vignette unverändert bleiben. Ein Überblick über das präsentierte Anti-Teuerungspaket der Bundesregierung – just an dem Tag, an dem die Opposition eine Sondersitzung des Nationalrates über die Teuerung einberufen ließ.

Welche Mietverhältnisse sind vom Mietpreisdeckel umfasst? Alle gesetzlich regelbaren Mietverhältnisse, darunter jene im geförderten Wohnbau sowie private, für welche Kategorie- und Richtwertmieten zum Tragen kommen – jedenfalls für alle Gebäude, die vor 1945 errichtet wurden. Damit sind viele Vermietungen am „freien“ Markt für Gebäude, die nach 1945 errichtet wurden, nicht umfasst: Laut Mietervereinigung rund 425.000 Haushalte in Österreich. Kogler sprach von 1,2 Millionen Verträgen, für die Entlastungen greifen.

Nicht einmal die Hälfte aller Vorarlberger Mietverhältnisse von Preisdeckel umfasst

Und in Vorarlberg? Hier bieten Daten der Statistik Austria einen Blick in die Wirksamkeit, mit vermieteten Hauptwohnsitzwohnungen als Grundlage. Der Anteil privater Mietverhältnisse in Gebäuden, die nach dem Zweiten Weltkrieg gebaut wurden, ist in Vorarlberg mit 51 Prozent der höchste aller Bundesländer; österreichweit sind es nur 25 Prozent. Davon kann ein Teil ebenfalls von der Mietpreisbremse umfasst sein – das Mietrechtsgesetz kennt einige Sonderfälle. Jedenfalls tun das aber nur gemeinnützige Genossenschaftswohnungen (Vorarlberg: 29,9 Prozent aller vermieteten Wohnungen, Österreich: 39,7 Prozent), Gemeindewohnungen (Vorarlberg: 6,8 Prozent, Österreich: 16,1 Prozent) und private Mietverhältnisse in Gebäuden, die vor 1945 erbaut wurden (Vorarlberg: 12,7 Prozent, Österreich: 19,4 Prozent). Damit sind in Vorarlberg jedenfalls nur 49,3 Prozent aller Mietverhältnisse von der Mietpreisbremse umfasst, rund 30.100 Wohnungen. In Wien sind es zum Beispiel 86 Prozent und in ganz Österreich immerhin 75 Prozent.

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„Es wäre wohl ein mutiger Schritt gewesen, im Mietrechtsgesetz generell eine solche Bremse vorzusehen, darauf konnte sich die Regierung offensichtlich nicht verständigen.“

Wohnbauexperte Wolfgang Amann

Ist das ein Problem? Ja, sagt Wohnbauexperte Wolfgang Amann bei Vorarlberg LIVE: „Der große Anteil der umfassten 75 Prozent betrifft vor allem die großen Gemeindewohnungsbestände in Wien, der Anteil der gemeinnützigen Mietwohnungen ist in anderen Bundesländern höher als in Vorarlberg. Es wäre wohl ein mutiger Schritt gewesen, im Mietrechtsgesetz generell eine solche Bremse vorzusehen, darauf konnte sich die Regierung offensichtlich nicht verständigen. Man beschränkt jetzt die Mietpreise, die ohnehin einer Regulierung unterliegen.“ Das hätte zur Folge, dass die Mieten der eigentlich günstigen Wohnungen am Markt beschränkt werden, während die der teureren im Ausmaß der vollen Inflationsrate steigen. Nina Tomaselli, Wohnbausprecherin der Grünen, hat das Paket mitverhandelt und reagiert im VN-Gespräch auf diese Kritikpunkte, die auch vonseiten der Opposition geäußert wurden: „Es gibt ja auch private Vermieter, die den Richtwert anwenden müssen. Ansonsten wäre es um Eingriffe in den freien Mietzins gegangen, und dieser Eingriff in das freie Vertragsrecht war für einen der beiden Koalitionspartner, die ÖVP, zu weitgehend.“

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Dass sich die Regierung jetzt auf einen Mietpreisdeckel einigen konnte, obwohl das nach Ansicht von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) bisher eben mit dem Blick auf die privaten Mietverhältnisse nicht möglich war, erklärt Tomaselli mit der weiter angespannten Situation bei der Teuerung: „Die Notwendigkeit, dass wir etwas tun, ist ja nicht kleiner geworden. Angesichts der drohenden Mietpreissteigerungen – in den gemeinnützigen Wohnungen um 16 Prozent und bei den Richtwertmieten um 11,5 Prozent –, ließ sich der Koalitionspartner davon überzeugen.“ Das sieht auch Amann so: „In diesem Bereich tätig zu werden, halte ich für vernünftig und für politisch opportun.“

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Ist das Paket sinnvoll? Gabriel Felbermayr, Chef des Wirtschaftsforschungsinstituts, signalisiert Zustimmung. Den Mieterinnen und Mietern werde durch den Deckel „die Unsicherheit genommen“, vor allem für Bewohner von gemeinnützigen Wohnungen sei „das schon eine deutliche Entlastung“. Dass nun nicht alle Mieter profitieren, halte er für eine gewisse Ungerechtigkeit, so Felbermayr. Bedenken müsse man aber, dass sich bei der Regulierung von freien Neubaumieten rechtliche Schwierigkeiten ergeben könnten. Der Ökonom verwies dabei auf Deutschland, wo ein weitreichender Mietdeckel bereits für ungültig erklärt worden sei. Er rechnet damit, dass durch die verkündeten Maßnahmen die Inflation zurückgehen wird. „Die Mietpreisbremse wird natürlich inflationsdämpfend sein. Aber das sind keine Prozentpunkte. Sondern wir reden über Zehntel von Prozentpunkten. Wenn der Gebührenstopp voll ausgerollt wird (…), wäre das schon spürbar.“