Welche Übergangslösung für Abtreibungen im Land geplant ist

Umsetzung der ursprünglichen Pläne geht nicht so schnell wie gedacht.
Schwarzach ie geht es mit Schwangerschaftsabbrüchen in Vorarlberg weiter? Diese Frage kann noch immer nicht genau beantwortet werden – obwohl das Land schon Ende vergangenen Jahres ein Nachfolgekonzept vorgelegt hat. Der einzige Mediziner, der bis dato Abtreibungen im Land vornimmt, wollte spätestens am 12. August seinen Ruhestand antreten. Daraus ist aber noch nichts geworden.
Verzögerung
Die Nachfolgeregelung lässt aktuell auf sich warten. Sie kann nicht so schnell umgesetzt werden, wie geplant. Als Übergangslösung soll aber nun bald eine Privatordination in einem Anbau des Landeskrankenhaus Bregenz dienen.

Die im Dezember 2022 von Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) vorgelegte neue Regelung sah vor, dass die Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) die Räumlichkeiten auf dem Areal des Personalwohnheims neben dem Bregenzer Spital vermietet. Der Arbeitskreis für Vorsorge- und Sozialmedizin (aks) sollte ein Konzept erarbeiten. Ein Team von zwei bis drei Ärzten wäre dann ab Mitte des Jahres dort im Einsatz. Daraus ist bislang nichts geworden. Der ursprüngliche Plan konnte nicht so schnell umgesetzt werden, die Praxis gibt es noch nicht. Bisher gibt sich das Land bedeckt. Einem ORF-Bericht zufolge soll nun aber eine private Praxis im Bregenzer Spital entstehen. „Wir werden jedenfalls heuer im Herbst diese Übergabe ermöglichen können“, wird die Landesrätin zitiert.
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Rüscher war für die VN am Donnerstag nicht erreichbar. Von Seiten des Landes hieß es indes, dass die nun vorgesehenen Räumlichkeiten für Schwangerschaftsabbrüche in Form einer Privatordination in einem Anbau des Landeskrankenhauses untergebracht sein würden. „Es gibt keine Verknüpfung zum regulären Stationsbetrieb der Gynäkologie“, hielt ein Sprecher fest. Die Schwangerschaftsabbrüche würden auch keine Leistung des Landesspitals sein. „Und weiters wichtig zu betonen ist, dass dieser Standort im Anbau des LKH nur als Übergangslösung dient und es weiterhin das Ziel ist, die Ordination im ursprünglich geplanten Gebäude unterzubringen.“ Die Vorbereitungen laufen dem Land zufolge jedenfalls wie geplant. Im September soll es nähere Informationen dazu geben.
Fristenlösung
Auf eine Abtreibung besteht grundsätzlich eine Freiheits- oder Geldstrafe, außer der Abbruch erfolgt innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft. Später ist es erlaubt, sollte eine ernste Gefahr für die Schwangere bestehen, sie jünger als 14 Jahre alt oder eine schwere geistige und körperliche Behinderung des Kindes zu erwarten sein. Erfolgt die Abtreibung aus medizinischen Gründen, werden die Kosten von der Sozialversicherung übernommen.