Das verändert sich für Vorarlberger Grenzgänger nach Deutschland

Politik / 22.08.2023 • 11:16 Uhr
Das verändert sich für Vorarlberger Grenzgänger nach Deutschland
Finanzminister Brunner und Finanzminister Lindner präsentierten die neuen Regeln für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Frederick Sams, Bundesministerium der Finanzen/Photothek

Österreichs Finanzminister und sein Amtskollege aus Deutschland unterzeichneten eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens.

Wien, Aschau Österreichische Grenzgänger nach Deutschland dürfen sich über steuerliche Erleichterungen freuen. Das gaben Magnus Brunner (ÖVP) und sein deutscher Amtskollege, Christian Lindner von der liberalen FDP, im Rahmen eines gemeinsamen Termins in Oberbayern bekannt: Am Rande des Treffens der deutschsprachigen Finanzminister haben sie ein aktualisiertes Doppelbesteuerungsabkommen der beiden Länder unterzeichnet.

Damit können Menschen aus Österreich, die zum Arbeiten ins Nachbarland auspendeln, flexibler und für mehr Tage im Homeoffice arbeiten. Das gilt auch für im öffentlichen Dienst Beschäftigte.

“Vor allem der Bereich des Homeoffice hat in den letzten Jahren massiv zugenommen und wir schaffen nun mehr Flexibilität im Sinne der Beschäftigten.”

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP)

Steuerliche Gründe hatten nach dem Auslaufen einer für die Covid-Pandemie geschaffenen Ausnahmeregelung im Juli 2022 neuerlich verhindert, dass Österreicherinnen und Österreicher regelmäßig im Homeoffice arbeiten. Ab 45 Arbeitstagen von zu Hause aus entstand nämlich eine Betriebsstätte des deutschen Arbeitgebers in Österreich. Das wiederum führte für diesen zu hohen Kosten. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mussten oft an ihren Arbeitsplatz, wenn Kolleginnen und Kollegen mit deutschem Wohnsitz von daheim aus arbeiten konnten. Das werde nun geändert, „um den jüngsten Entwicklungen der Arbeitswelt Rechnung zu tragen“, schreiben die beiden Ressorts in einer gemeinsamen Aussendung.

Keine “schädlichen Tage” mehr

Konkret wird die Regel der „schädlichen Tage“ aufgeweicht: Bisher ging die Grenzgängereigenschaft ab 45 Tagen im Homeoffice verloren, diese Begrenzung fällt nun völlig weg: „Arbeitstage im Homeoffice sind von nun an keine schädlichen Tage im Sinne der Grenzgängerregelung mehr.“ Damit wird auch eine Entschließung des Nationalrates, der die Bundesregierung im Juli 2022 einstimmig dazu aufforderte, „praxisnahe Lösungen in steuer-, sozial- und arbeitsrechtlicher Hinsicht für das Homeoffice im grenzüberschreitenden Arbeiten zu entwerfen“, umgesetzt. Antragsteller war der Dornbirner Gerald Loacker (Neos). Grund waren unterschiedliche Regeln auf steuerlicher und sozialrechtlicher Ebene. Das Sozialministerium hatte in der Zwischenzeit reagiert, das Finanzressort jetzt: Laut Bayerischer Staatskanzlei greift die neue Regel ab 2024.

Das verändert sich für Vorarlberger Grenzgänger nach Deutschland
In Oberbayern trafen sich die Finanzministerinnen und Finanzminister aus Österreich, der Schweiz, Deutschland, Luxemburg und Liechtenstein (v.l.n.r.). Bundesministerium der Finanzen/Photothek

Der Verband der Vorarlberger Grenzgänger forderte diese Änderung ebenfalls seit einiger Zeit, naturgemäß freut er sich jetzt über die Einigung: „Wir begrüßen die neue Vereinbarung sehr“, sagt Hans Isak, Steuerreferent im Namen des Vorstands, den VN: „Das macht das Leben von Grenzgängerinnen und Grenzgängern sicher ein bisschen einfacher, zumindest in steuerlicher Hinsicht.“ Wichtig sei aber zu beachten, dass sozialrechtlich weiterhin andere Regeln gelten – hier greift die Versicherungspflicht schon ab der Hälfte der Arbeitstage im Homeoffice. Betroffen sind laut Isak 900 bis 1200 Grenzgänger aus Vorarlberg nach Deutschland.

30 Kilometer Luftlinie

Die Grenzgängerregelung wird laut der Presseaussendung der beiden Finanzministerien auf im öffentlichen Dienst Beschäftigte ausgedehnt. Die Bestimmung der Grenzzone werde auch administrativ vereinfacht und geografisch etwas ausgeweitet – auf Nachfrage erläutert ein Sprecher von Magnus Brunner den VN, dass weiter eine Grenze von 30 Kilometern Luftlinie zum nächsten Grenzübergang zum Tragen komme. Und: „Die Regelung soll verhindern, dass Homeoffice keinen Übergang der Steuerpflicht auslöst und keine Betriebsstätte begründet.“ Ansonsten würden die Betriebsstättenregelungen an vorhandene Strategien zur Verhinderung von Steuervermeidung angepasst.

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„Mit der Ausweitung der Regelung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger kommen wir einem dringenden Anliegen der Beschäftigten und Unternehmen in der Grenzregion nach“, wurde Lindner der gemeinsamen Stellungnahme mit Brunner zitiert. Es komme zu einer „deutlichen bürokratischen Entlastung“. Mit der Aktualisierung des Abkommens zwischen Wien und Berlin werde der veränderten Arbeitswelt Rechnung getragen und internationale Standards eingeführt, so Brunner: „Vor allem der Bereich des Homeoffice hat in den letzten Jahren massiv zugenommen und wir schaffen nun mehr Flexibilität im Sinne der Beschäftigten.“

Mit Material der Austria Presse Agentur (APA).